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Abmahnung nach Überlastungsanzeige

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MoinMoin:
Kann ich deiner Beschreibung des Sachverhaltes nicht entnehmen.
Ich lese da nur, dass der AG dir eine Aufgabenbeschreibung hat zu kommen lassen und dass du eine in deiner Stellenbeschreibung genannte Aufgabe nicht erledigen willst.
Mehrarbeit würde bedeutet, dass der AG dich anweist länger als die von dir vertraglich vereinbarte Zeit zu arbeiten, fordert der AG also von dir länger als 32h zu arbeiten und wäre da nicht normalerweise der PR mit im Boot?

FearOfTheDuck:
Du bist zu Arbeit mittlerer Art und Güte verpflichtet, nicht mehr, nicht weniger. Wenn dir der AG "zuviel" Arbeit aufträgst, dann gibst du den Ball zurück, indem du fragst, was er priorisiert und was lieben bleiben kann.

Die Überlastungsanzeige berechtigt dich nicht, die dir übertragenen Pflichten zu verweigern oder zu vernachlässigen. Durch die Anzeige forderst du den AG zu Handeln auf, das ermächtigt dich aber nicht, seine Weisungen zu missachten.

clarion:
Hast du die neuen Aufgaben zusätzlich zu den Bisherigen bekommen? Das würde die Überlastungsanzeige ad absurdum führen.

Wenn Du jedoch von den bisherigen Aufgaben entbunden und neue zugewiesen bekommen hast, diese aber verweigert haben solltest, dann wäre die Abmahnung nach bisheriger Sachverhaltsschilderung rechtens. Du hättest zumindest einen ernsthaften Versuch unternehmen müssen, die neue Aufgabe zu lösen.

Wie gesagt, wenn Du zu viel Arbeit haben solltest, dieses anzeigen und um eine Priorisierung bitten. Wenn diese nicht kommt, jeden Abend eine Mail schreiben, dass Du am nächsten Arbeitstag Dieses und Jenes zu erledigen gedenkst. Wenn andere Aufgaben vordringlicher sind, sollen sie Dir Bescheid geben. Verwaltung schlägt man mit Verwaltung, sprich mit sorgfältiger Dokumentation.

Resthofidylle:
Ich kann Dich verstehen, mir ging es ähnlich. Hier scheint mir auch ein Versäumnis des Arbeitgebers vorzuliegen, indem er Dir neue Aufgaben überträgt, ohne Dich ausreichend geschult/ eingearbeitet zu haben. Stell  mir grad vor, die setzen jemanden zum Beispiel aus der Kasse , der noch nie im Ordnungsamt saß und dem die Fachkenntnisse fehlen ins  Melde- oder Ausländeramt. Der muss von heute auf morgen Bürgerverkehr absichern. Da ist ein Desaster, im besten Fall eine Krankschreibung des Kollegen, der überfordert ist, doch vorprogrammiert. Also unbedingt dem AG sagen, dass Du Deine neuen Aufgaben wahrnehmen WILLST, aber nicht KANNST, weil Du nicht eingearbeitet/geschult wurdest. 

Organisator:

--- Zitat von: xmanni am 09.04.2024 17:54 ---Die Arbeitsverweigerung besteht daraus, dass ich eine in meiner Stellenbeschreibung genannte Aufgabe nicht erledigen will
(...)
Ist diese Abmahnung rechtens?

--- End quote ---

Ja.

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