Hallo zusammen,
ich habe zum ersten mal in meinem Berufsleben den öffentlichen Arbeitgeber gewechselt. Nun wurden mir ein Formular ausgehändigt mit dem ich meine Ansprüche aus der Zusatzversorgung überleiten könnte, zu der Versorgungskasse den neuen Arbeitgebers. Ich hätte folgende Fragen:
1) Habe ich das richtig verstanden, dass die Überleitung freiwillig beantragt werden kann, aber nicht verpflichtend ist?
2) Hat es finanzielle (oder anderweitige) Vor- oder Nachteile die Ansprüche bei der neuen Kasse zusammenzuführen?
In meinem konkreten Fall war ich über 7 Jahre bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg (KVBW) und nun durch den neuen Arbeitgeber bei der Zusatzversorgungskasse Sachsen (ZVK).
Ich danke euch schon mal für eure Antworten.
