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Diagnose nach Amtsarzt aber vor Ernennung

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clarion:
Wenn jemand jahrelang als Tarifbeschäftigte gute Arbeit geleistet hat,  braucht man m.E. keine Probezeit.

Landesdiener:
Ich wüsste nicht auf welcher Grundlage der künftige Beamte, egal ob vorher Tarifbeschäftigter oder nicht, Diagnosen nachmelden müsste, die zwischen (amts-)ärztlicher Untersuchung und Verbeamtung liegen.

flip:
Diagnosen gehen den Dienstherren bzw. Dienststelle grundsätzlich überhaupt nichts an.
Möglicherweise gibt es eine Pflicht mitzuteilen, dass eine neue bzw. geänderte Diagnose vorliegt.

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