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Frage zur Höhergruppierung

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Organisator:

--- Zitat von: BlackVoodoo am 18.04.2024 14:42 ---Erstmal vielen Dank an Alle für die ganzen Antworten.

Dazu noch eine weitere Frage. Besteht die Möglichkeit oder anders gefragt, hat der Mitarbeiter das "Recht" auf Überprüfung der aktuellen Eingruppierung bzw. dem Vorliegen der Voraussetzung einer evtl. Höhergruppierung?

Danke

--- End quote ---

Ja, jederzeit durch das Arbeitsgericht, da dies die einzige Stelle ist, die über die Eingruppierung entscheidet.

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