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Stellenbewertung - Zeitanteile - einzelne Arbeitsvorgänge

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patriot:
Liebes Forum,

bei uns findet gerade eine Stellenbewertung statt, ich habe hierzu kurz eine Verständnisfrage:

Angenommen ich habe 6 Arbeitsvorgänge
A - 10 % EG9
B - 20% EG 11
C - 20 % EG 10
D - 20 % EG 11
E - 10 % EG 8
F - 20 % EG 7

Jeder Arbeitsvorgang hat eine eigene Wertung , werden die einzelnen Tätigkeiten zusammen gezählt und wenn X % der Gesamttätigkeit erfüllt ist das dann die Eingruppierung oder wie wird hier verfahren?
Was wäre an dem Beispiel die korrekte Eingruppierung?

Betrifft VKA - IT

Danke für eure Mühe

MoinMoin:
Kommt auf die konkreten EGO Bereiche an, aber pauschal kann man in der Konstellation sagen, min. EG 10
da 60% EG10 vorliegt.

Buschi:
Hallo,

grundsätzlich sollst du tatsächliche Zeitanteile angeben und nicht solche die zu einer bestimmten EG führen.

Unabhängig davon: Anforderung EG 10 wird zu 60 % erfüllt.

wedo:
Hallo

Da sich die EG10 und 11 nur durch den Zeitanteil 33% (EG10) und 50% (EG11) inhaltlich unterscheiden gehe ich davon aus das in Summe hier ein Zeitanteil von EG10/EG11 = 60 % vorhanden ist. Deshalb bin ich der Ansicht, das der MA in der EG 11 einzugruppieren ist. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

MoinMoin:


--- Zitat von: wedo am 10.04.2024 07:00 ---Da sich die EG10 und 11 nur durch den Zeitanteil 33% (EG10) und 50% (EG11) inhaltlich unterscheiden gehe ich davon aus das in Summe hier ein Zeitanteil von EG10/EG11 = 60 % vorhanden ist. Deshalb bin ich der Ansicht, das der MA in der EG 11 einzugruppieren ist. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

--- End quote ---

Ein Arbeitsvorgang wird nicht nach Zeitanteilen eingruppiert, sondern nur nach den tariflichen Merkmalen.
Also EG11 ist eine Tätigkeit, die EG10 ist und zusätzlich  durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt. (Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere
Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die
eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
Erst in der Gesamtbetrachtung kommen dann die Zeitanteile rein.

Da 40% EG11 ist, also Tätigkeiten sind, die sich wegen besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 herausheben, ist in der Fallkonstellation die korrekte Eingruppierung EG11 Fallgruppe 1, da man nur 33% braucht.
EG11 Fallgruppe 1:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.


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