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Stundenreduzierung - TvöD Sue

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Flying:
Guten Morgen,

ich überlege im Rahmen der Familieplanung ein Jahr meine volle Stelle auf 75% zu reduzieren.
Von den Kollegen, die das bisher gemacht haben, kam immer die Rückmeldung, dass das nur für zwei Jahre gehen würde. Ist das so? 

Kann ich nicht für ein Jahr Stunden reduzieren?
Jemand einen Gesetzestext parat?

Danke!

ohjeee:

--- Zitat von: Flying am 11.04.2024 09:13 ---Guten Morgen,

ich überlege im Rahmen der Familieplanung ein Jahr meine volle Stelle auf 75% zu reduzieren.
Von den Kollegen, die das bisher gemacht haben, kam immer die Rückmeldung, dass das nur für zwei Jahre gehen würde. Ist das so? 

Kann ich nicht für ein Jahr Stunden reduzieren?
Jemand einen Gesetzestext parat?

Danke!

--- End quote ---

§9a Teilzeit- und Befristugnsgesetz:

§ 9a Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit
(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum verringert wird. Der begehrte Zeitraum muss mindestens ein Jahr und darf höchstens fünf Jahre betragen. Der Arbeitnehmer hat nur dann einen Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigt.


Es sei denn natürlich betriebliche Gründe, oder im Verhältnis X Personen bereits in Teilzeit,...
Da aber 2 Jahre möglich sind, sollten auch 1 Jahr möglich sein. Womöglich hängt das aber mit der vertretungsweisen Nachbesetzung zusammen.
Nötigenfalls beantragen und schriftlich mit Begründung ablehnen lassen.

Flying:

--- Zitat von: ohjeee am 11.04.2024 09:52 ---
--- Zitat von: Flying am 11.04.2024 09:13 ---Guten Morgen,

ich überlege im Rahmen der Familieplanung ein Jahr meine volle Stelle auf 75% zu reduzieren.
Von den Kollegen, die das bisher gemacht haben, kam immer die Rückmeldung, dass das nur für zwei Jahre gehen würde. Ist das so? 

Kann ich nicht für ein Jahr Stunden reduzieren?
Jemand einen Gesetzestext parat?

Danke!

--- End quote ---

§9a Teilzeit- und Befristugnsgesetz:

§ 9a Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit
(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum verringert wird. Der begehrte Zeitraum muss mindestens ein Jahr und darf höchstens fünf Jahre betragen. Der Arbeitnehmer hat nur dann einen Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigt.


Es sei denn natürlich betriebliche Gründe, oder im Verhältnis X Personen bereits in Teilzeit,...
Da aber 2 Jahre möglich sind, sollten auch 1 Jahr möglich sein. Womöglich hängt das aber mit der vertretungsweisen Nachbesetzung zusammen.
Nötigenfalls beantragen und schriftlich mit Begründung ablehnen lassen.
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Sehr gut - das hilft mir sehr!
Danke!
--- End quote ---

BAT:
Viel Spaß beim fi... ;D

Aber im Ernst: der Anspruch aus dem TzBefrG ist nicht so stark wie der aus dem TVÖD. Es scheint mir besser, sich auf § 11 TVÖD, 2. Möglichkeit zu berufen.

Flying:

--- Zitat von: BAT am 11.04.2024 10:41 ---Viel Spaß beim fi... ;D

Aber im Ernst: der Anspruch aus dem TzBefrG ist nicht so stark wie der aus dem TVÖD. Es scheint mir besser, sich auf § 11 TVÖD, 2. Möglichkeit zu berufen.

--- End quote ---

Ich hoffe, du meinst nicht das Finanzamt :D

Ich habs mit der Personalabteilung noch gar nicht thematisiert - vielleicht wird es auch ganz easy.
Die Kollegen waren nur so deutlich, dass ein Jahr scheinbar nicht geht :D

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