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Stundenreduzierung - TvöD Sue

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BAT:
Die grundsätzlich erforderliche Befristung haben die Kollegen evtl. aus der 1. Alternative zur Teilzeit aus dem TVÖD entkommen (oder halt dem TzBefrG).

Dass Fristen bei der 2. Alternative keine Rolle spielen ist den meisten Personalämtern wohl nicht bekannt.

ohjeee:

--- Zitat von: BAT am 11.04.2024 10:41 ---Viel Spaß beim fi... ;D

Aber im Ernst: der Anspruch aus dem TzBefrG ist nicht so stark wie der aus dem TVÖD. Es scheint mir besser, sich auf § 11 TVÖD, 2. Möglichkeit zu berufen.

--- End quote ---

ich finde hingegen einen gesetzlichen Anspruch stärker als einen tariflichen. Sei es drum, du hast natürlich mit dem §11 TVöD auch recht. Geht natürlich beides, wir befristen unsere Verträge aber idR auf Basis des TzBefrG.
Jedenfalls sehe ich weder noch einen Grund, nur auf 2 Jahre+ zu befristen. Die Begründung, betrieblicher Ablauf, wäre spannend. Auch abhängig von "Flying"s Einsatzfeld.

Tagelöhner:
Es gibt keine rechtliche Vorgabe, die eine Beschränkung auf mindestens 2 Jahre vorschreibt.

Das sieht für mich daher nach klassischer Selbstbeschränkung des Arbeitgebers aus, oder er will damit die Hürden für Teilzeitwünsche etwas nach oben setzen um es unattraktiver zu machen. Falls es dann doch dazu kommt könnte er außerdem mit den Stellenanteilen besser jonglieren und ggf. befristet neu ausschreiben.

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