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Resturlaub 2023 nach Langzeiterkrankung

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Laura13:
Hallo,

ich arbeite seit 2007 in einer sächsischen Landkreisverwaltung mit über 1000 Mitarbeitern.

Vom 08.06.2023 bis zum 26.04.2024 war ich durchgehend arbeitsunfähig. Ich werde meine Tätigkeit wieder vollumfänglich aufnehmen (derzeit Wiedereingliederung über die Krankenkasse bis 26.04.2024).

Aus dem Kalenderjahr 2023 habe ich noch 26 Tage Resturlaub (Arbeitgeber hat schriftlich am 05.01.2024 auf meinen Resturlaubsanspruch aus dem Jahr 2023 hingewiesen). Für 2024 stehen mir 30 Urlaubstage zu.

Kann mir bitte jemand präzise Auskunft geben, ob mir der Urlaubsanspruch aus dem Jahr 2023 noch zusteht und wenn ja, bis wann ich diesen in Anspruch nehmen muss, damit er nicht verfällt?

Vielen Dank!

Angelsaxe:
Du bist Tarifangestellte? Nach TVöD? TV-L?
Ich meine, dass es bei Langzeiterkrankung eine Verlängerung auf 15 Monate gibt. Auskunft dazu sollte dir am besten natürlich deine Personalverwaltende Stelle geben.

Candide die Optimistische:
im Bereich TVöD sind wir in § 26 Abs. 2, danach ist der (Rest-)Urlaub bei Erkrankung bis zum 31.05. anzutreten.
Im Übrigen gilt noch § 7 Abs. 3 BUrlG: liegen Gründe in der Person des AN (z. B. Erkrankung), wird der Urlaub in das nächste Kalenderjahr übertragen und muss innerhalb des ersten Quartals, also bis 31.03., genommen werden.

Die Regelung im TVöD ist günstiger, also wird der Resturlaub aus 2023 nach 2024 übertragen und muss bis 31.05. angetreten werden (erster Rest-Urlaubstag am 31.5.). Ansonsten verfällt er (wenn der ArbG, wie Du schon bestätigt hast, darauf explizit hingewiesen hat).

Candide die Optimistische:
Zusatz:
Der Verfall wird aber wohl nur für den tariflichen Anspruch gelten, für den gesetzlichen Mindesturlaub könnten die Fristen sogar noch länger sein; da bin ich bei der Rechtslage jetzt nicht ganz sicher.

Wabi Sabi:
Sofern der Arbeitgeber nicht seiner Mitwirkungsobliegenheit (nach der aktuellen Rechtsprechung des BAG) zum Jahresurlaub 2023 in 2023 nachgekommen ist (also Hinweis über Höhe des Urlaubsanspruchs und Aufforderung diesen rechtzeitig in Anspruch zu nehmen), kommt der Jahresurlaub 2023 zum Jahresurlaub 2024 hinzu mit entsprechender (längerer) Verfallsfrist.

Siehe auch:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,121406.msg310259.html#msg310259

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