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[BW] Bewerbung als Amtsrätin (A12) auf A11-Stelle

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Benutzerin:
Hallo zusammen,

ich bin gerade etwas verzweifelt bei der Stellensuche. Ich bin Landesbeamtin in A12, viele der (passenden) ausgeschriebenen Stellen sind aber höchstens mit A11 ausgeschrieben. Wäre so ein "Abstieg" denn ohne weiteres möglich (wenn ich mich dazu entscheide, dass die neue Stelle und der Wechsel mir wichtiger sind als der Verbleib in A12) und was gilt es dabei zu beachten? Macht es einen Unterschied, ob die neue Stelle in der Landes- oder Kommunalverwaltung wäre?

Was mir ebenfalls unklar ist, ist das Thema Dienstweg bei der Bewerbung. Gibt es hierfür eine verbindliche Vorschrift, dass dieser (generell bei Bewerbungen ODER bei Bewerbungen innerhalb eines Ressorts, also bspw. von einer nachgeordneten Behörde zu einer anderen nachgeordneten Behörde des selben Ministeriums) zwingend einzuhalten ist? Was passiert, wenn dieser ignoriert wird und die aktuelle Dienststelle erst informiert wird, wenn es eine Zusage gibt?

Ich freue mich auf eure Antworten und hoffe, dass mir hier weitergeholfen werden kann!
 

2strong:
Ernennung in niedrigerem Statusamt ist - mit Zustimmung des Beamten - unproblematisch. Das kommt insbesondere dann schon mal vor, wenn dadurch weite Arbeitswege entfallen.

Bewerbungen "auf dem Dienstweg" gibt es - wenn überhaupt- eher bei hausinternen Verfahren. Wenn Du Dich zu einer anderen Behörde desselben Ressorts bewirbst, ist mir die Einhaltung eines solchen Dienstweges noch nicht begegnet.

NoRhWe:
Vorschriften zum Dienstweg bei Bewerbungen gibt es nicht.
Es war mal guter Brauch, seinen Vorgesetzten über eine Bewerbung zu informieren.
Das ist aber in letzter Zeit mehr und mehr erodiert. Trotzdem immer noch eine nette Geste m.M.n.

Herabstufungen sind unproblematisch. Eine Ernennung (auch zu einem niedrigeren Amt) ist ein zustimmungsbedürftiger Verwaltungsakt. Mit Entgegennahme der Urkunde wird die Herabstufung einvernehmlich vollzogen.

Benutzerin:
Herzlichen Dank euch beiden, das hilft mir sehr weiter!  :)

Angelsaxe:
Ich bin genau diesen Schritt gegangen. Ich habe mich in ein anderes Bundesland versetzen lassen. Dort konnte man mir nur eine Stelle in einem niedrigeren Statusamt anbieten (also wie bei dir statt A12 nur A11).
Ich musste im Rahmen des Versetzungsantrages einen zusätzlichen Antrag auf Rückernennung stellen.
Im Prinzip habe ich schlichtweg eine neue Urkunde erhalten (sinngemäß: ... hiermit wird Herr Amtsrat zum Amtmann ernannt...)

Zweite Frage: Beworben hatte ich mich ganz offiziell, wie es jeder andere auch tut. Darüber informiert hatte ich meine Vorgesetzten erst, als ich die Zusage hatte. Allerdings stand die Möglichkeit (aus familiären Gründen) schon immer im Raum, daher war das Verständnis groß und man freute sich für mich.)

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