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Bezahlung nach TV-L als Grundschullehrkraft mit Gym/Ge Ref NRW

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--- Zitat von: Ekko am 12.04.2024 07:33 ---Meinem Verständnis nach sind Grundschullehrende des Beamtentums doch in A12 oder A13 eingruppiert und sollen in 2026 alle in die A13 gehoben werden.
Wenn man dies auf den TV-L äquivalent anwendet, müsste je eine Einstellung zumindest in E12 vorgenommen werden, zumindest unter der Voraussetzung, dass die Vertretungsstelle die gleichen Tätigkeitsmerkmale aufweist, wie die vergleichbare, ständig zu besetzende Stelle.

--- End quote ---
Die Grundlage für die Gruppierung und Kategorisierung von Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen bilden die Landes- und Territorialgesetze über die Vergütung von Lehrkräften (TV EntGO-L) und nicht die ansonsten in der TV-L üblichen Normen.

Beamter:

--- Zitat von: Ekko am 12.04.2024 07:33 ---
Meinem Verständnis nach sind Grundschullehrende des Beamtentums

--- End quote ---

Sprachliche Meisterleistung. Bin ich dankbar, dass Lehrer in meinem Bundesland den Schülern noch korrekte Sprache beibringen.

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