Ich denke, es ist nicht zum Ziel führend, eine Klage damit zu begründen, dass andere mehr "Mehr" bekommen als man selbst. Besitzstandswahrung heißt nicht, dass relative Abstände gewahrt werden, sondern dass man absolut nicht schlechter dasteht als vorher.
A13 ist nun mal ein höheres Amts als A12. Das hat ja nicht mit besser sein zu tun, sondern damit, dass ein höherwertigere Dienstposten ausgeübt wird.
Das Thema Abstandsgebot betrifft alle Beamte und wird im Zusammenhang mit der amtsangemessene Besoldung gerügt. Da kannst du Dich an die übrigen Beamte dran hängen. Die Hebung aller Lehrer nach A13 bewirkt sicher, dass Funktionsstellen weniger attraktiv sein werden, sofern sie nicht besser als A13 bewertet werden. Aber das wollte man anscheinend so.