Autor Thema: Bewerberauswahl nach Kündigung der Erstwahl  (Read 819 times)

Blackbird

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Hallo zusammen,
kleine Frage, bei uns wurde eine Stelle besetzt, die ausgewählte Person hat innerhalb der Probezeit gekündigt. M.E. ist das Auswahlverfahren mit der Besetzung abgeschlossen und es müsste ein neues Verfahren angestrebt werden, oder kann einfach die nächste Person der Liste ein "Angebot" bekommen?
Danke für eure Unterstützung!

Matze1986

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Antw:Bewerberauswahl nach Kündigung der Erstwahl
« Antwort #1 am: 14.05.2024 11:16 »
Nein,
Wie bereits festgestellt war das Auswahlverfahren mit der Besetzung der Stelle abgeschlossen.
Neuausschreibung.

MoinMoin

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Antw:Bewerberauswahl nach Kündigung der Erstwahl
« Antwort #2 am: 14.05.2024 11:19 »
Wo kein Kläger, da kein Beklagter.
Offen ist ob man dann 33 GG damit verletzt oder nicht.
Mir ist zumindest keine Rechtsprechung bekannt, die ein solches Vorgehen gerügt hätte.

Landesdiener

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Antw:Bewerberauswahl nach Kündigung der Erstwahl
« Antwort #3 am: 14.05.2024 11:28 »
Die sicherere Variante ist sicherlich die Neuausschreibung. Ich würde hier auch die zeitliche Komponente betrachten.

War die Auswahlentscheidung im Januar, die Einstellung/Beginn Probezeit im März und die Kündigung im Mai, würde ich den nächstplatzierten nehmen. Liegt zwischen Auswahlentscheidung und Kündigung mehr als ein halbes Jahr, würde ich neu ausschreiben.

was_guckst_du

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Antw:Bewerberauswahl nach Kündigung der Erstwahl
« Antwort #4 am: 14.05.2024 14:05 »
...rechtlich sicher ist die Neuausschreibung...allerdings kenne ich in der Praxis auch so, dass in solchen Fällen bei den Nächstplatzierten nachgefragt wird, ob noch Interesse besteht und wenn ja, erfolgt entsprechende Stellenbesetzunge..

...diese "Praxis" muss allerdings im Einvernehmen mit dem PR erfolgen, der bei einer externen Ausschreibung i.d.R. einverstanden ist und bei einer internen Ausschreibung die ehemalige Bewerberlage berücksochtigt sowie Prognose für eine neue Ausschreibung (daher ist bei internen Ausschreibungen wohl eher eine neue Ausschreibung angesagt)...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Fragmon

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Antw:Bewerberauswahl nach Kündigung der Erstwahl
« Antwort #5 am: 15.05.2024 07:38 »
Ich sehe die Nachrückung im zeitlichen Zusammenhang (wenige Monate) auch unkritisch. Für diese Fälle wird im Rahmen der Personalratsbeteiligung auch meist eine Warteliste beschlossen, so dass der Personalrat auch Person 2 und 3 im Falle von Absagen zustimmt.