Freiwilliger Bereitschaftsdienst "kündbar"?

Begonnen von BAT, 12.04.2024 12:23

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Öffdler

hat denn dein AV eine (erweiterte) Schriftformklausel?

BAT

Ja.
"Änderungen und Ergänzungen dieses Arbeitsvertrages sind nur wirksam, wen sie schriftlich vereinbart werden."

Öffdler

dann würde ich sagen, dass der Bereitschaftsdienst eben nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages geworden ist und bei Teilzeit auch nicht einseitig angeordnet werden kann.

BAT

Gut, dann werde ich den Vorgesetzten auffordern, mich ab 2025 nicht mehr einzutragen.

Öffdler

genau, dann abwarten, was passiert und auf welcher Grundlage man Dir ggf. weiter Bereitschaftsdienst anordnen möchte.