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Sonderurlaub § 28 TvÖD
(1/1)
mohrle1812:
Hallo zusammen,
aus familiären Gründen (Krankheit meines Mannes) möchte ich unbezahlten Sonderurlaub nach § 28 TvÖD beantragen. Ich habe jetzt aber leider nichts gefunden für wie lange dies höchstens möglich ist. Gibt es hierzu eine Regelung? 1-2 Jahre oder länger, kürzer?
Vielen Dank.
Gruß
Gundi
BAT:
Gibt das mal bei Google ein: haufe sonderurlaub tvöd dauer...
TVOEDAnwender:
Da die Tarifvorschrift keine Regelung über die Dauer des Sonderurlaubs enthält, muss der
Arbeitgeber auch hier nach billigem Ermessen entscheiden.
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