Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Unkündbarkeit BAT vs TV-L
Faunus:
--- Zitat von: TJHooker74 am 14.04.2024 10:47 ---"Soweit Beschäftigte nach den bis zum 30. September 2005 (Bund und Kommunen), 31. Oktober 2006 (Länder der TdL ohne Hessen) bzw. 31. Dezember 2009 (Land Hessen) geltenden Tarifregelungen (siehe § 53 Abs. 3 BAT) unkündbar waren, verbleibt es dabei."
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BAT §55....
--- Zitat von: TJHooker74 am 14.04.2024 10:47 ---Worin besteht nun der Unterschied in der Unkündbarkeit nach BAT und nach TV-L?
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Nach Absatz 1 .... da musste meines Wissens nach ein Straftatbestand vorliegen, der eine Strafe in bestimmten Ausmaß nach sich zieht. Aber andere werden das "Verhalten" sicherlich hier besser interpretieren können.
--- Zitat von: TJHooker74 am 14.04.2024 10:47 ---Und was gilt für mich?
(Ich bin seit 2002 "dabei, also noch nach BAT eingestellt, war aber am 31 Oktober 2006 noch nicht "unkündbar" sondern bin es in der Zwischenzeit erst geworden.)
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Nach BAT §53 (3) erfüllst Du am Stichtag 31.Oktober 2006 im TV-L die Voraussetzungen, wenn Du mindestens 15 Jahre dabei gewesen wärest (also ab 01. November 1991) und über 40 Jahre alt gewesen wärest => Unkündbar mit Bestandsschutz.
Dieser "unkündbare" Personenkreis ist durch bevorstehenden Renteneintritt bald Geschichte.
So verstehe ich das. Aber es wird sicherlich hier Spezialisten geben, die sich da besser auskennen.
Faunus:
Wobei ich mich gerade frage... da war doch etwas mit einer 10-Jahres-Frist bei der Überleitung von BAT in TV-L zum Stichtag 31.10.2006. Weiß das jemand noch was zu?
JordanPorter:
Danke für die Information, ich werde es im Gedächtnis behalten.
Faunus:
--- Zitat von: Faunus am 15.04.2024 08:26 ---Nach BAT §53 (3) erfüllst Du am Stichtag 31.Oktober 2006 im TV-L die Voraussetzungen, wenn Du mindestens 15 Jahre dabei gewesen wärest (also ab 01. November 1991) und über 40 Jahre alt gewesen wärest => Unkündbar mit Bestandsschutz.
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--- Zitat von: Faunus am 15.04.2024 08:37 ---Wobei ich mich gerade frage... da war doch etwas mit einer 10-Jahres-Frist bei der Überleitung von BAT in TV-L zum Stichtag 31.10.2006. Weiß das jemand noch was zu?
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Es könnte sein, dass nicht 01.11.1991 zählt, sondern 01.11.10.1996. Da sind wohl Arbeitsrechtler im ÖD gefragt. K.A. Für Informationen würde ich das nicht ausgeben, sondern das sind eher Vermutungen.
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