Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Personalratswahl BW Aufteilung nach Geschlechter

<< < (2/2)

Umlauf:
Ist das tatsächlich von euren Landesgesetzen gedeckt?

So viele Frauen würden sich bei uns bei weitem nicht finden, wie sie den Anteil der Belegschaft haben.

Dienstleister:
Falls es hier um die Besetzung der Wahlvorschläge geht: grundsätzlich ist die Regel so, dass jeder Wahlvorschlag mindestens so viele Bewerber haben sollte, wie Sitze zu vergeben sind und zwar auch bezogen auf die Geschlechterverteilung.
Wenn ein Vorschlag das nicht schafft, so ist dies zu begründen (trotz intensiver Suche, habe ich keine weiteren Männer/Frauen gefunden, die...). Dann ist auch ein nicht ausreichend besetzter Wahlvorschlag natürlich zuzulassen.
Ohne Begründung fliegt er raus.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version