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Wie genau muss Dienstellenleitung Kündigung begründen

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chammpi:
Hallo,

wie wird

"Die Dienststellenleitung hat die beabsichtigte Maßnahme zu begründen." nach § 75 Abs. 4 HPVG definiert?

Reicht es, wenn die Dienststellenleitung solche Begründungen anführt, wie z. B.

- arbeitet langsam
- nicht teamfähig
- nicht einsatzbereit

oder müssen solche "Gründe" noch mit Leben gefüllt, ordentlich unterfüttert, begründet werden?

Falls Letzteres, woraus geht dieses bitte hervor?

Dankeschön.

LG

clarion:
Wenn der PR gut ist, wird er eine nachvollziehbare stichhaltige Begründung verlangen. Und wenn die Dienststellenleitung auch nur halbwegs etwas taugt, dann kann sie auch eine Begründung liefern. Man wird schon konkrete Vorkommnisse und / oder Minderleistung benennen können.

Bei Probezeitkündigungen ist der PR noch nicht mal in der Mitbestimmung.  Er kann Bedenken mitteilen,  wenn er denn überhaupt Bedenken hat.

Du wirst früher Seelenfrieden finden, wenn Du jetzt einen Haken dran machst.  Aus Sicht der Dienststelle hast Du Dich nicht bewährt und bist raus.

chammpi:

--- Zitat von: clarion am 15.04.2024 21:41 ---Wenn der PR gut ist, wird er eine nachvollziehbare stichhaltige Begründung verlangen. Und wenn die Dienststellenleitung auch nur halbwegs etwas taugt, dann kann sie auch eine Begründung liefern. Man wird schon konkrete Vorkommnisse und / oder Minderleistung benennen können.

--- End quote ---

Unabhängig davon, ob inner- oder außerhalb der Probezeit, worauf ich gar nicht hinauswollte, wenn der PR jetzt aber z. B. konkret bei einer Probezeitkündigung nicht in der Mitbestimmung ist, aber dennoch angehört werden muss, und ob er nun gut ist oder nicht und stichhaltige Begründungen fordert, reichen o. g. "einfache Gründe" aus oder muss ein Grund oder auch mehrere Gründe nicht nur aufzählungsmäßig in der Anhörung stehen, sondern ist die Dienststellenleitung dazu verpflichtet z. B. sowas zu schreiben: "Frau xyz ist nicht teamfähig, weil sie sich nicht ins Team einbringt. Sie arbeitet nur für sich alleine. Sie macht nur Dienst nach Vorschrift. Wenn sie keine Arbeit hat, kümmert sie sich nicht darum, etwas zu tun, sondern surft mit ihrem Smartphone. In der Zeit, wo die Kollegen mit 1:1 denselben Aufgaben, 250 Stück schaffen, schafft sie nur 75."?

NelsonMuntz:
So sich diese Situation:


--- Zitat von: chammpi am 15.04.2024 22:25 --- "Frau xyz ist nicht teamfähig, weil sie sich nicht ins Team einbringt. Sie arbeitet nur für sich alleine. Sie macht nur Dienst nach Vorschrift. Wenn sie keine Arbeit hat, kümmert sie sich nicht darum, etwas zu tun, sondern surft mit ihrem Smartphone. In der Zeit, wo die Kollegen mit 1:1 denselben Aufgaben, 250 Stück schaffen, schafft sie nur 75."?

--- End quote ---

... in der Probezeit auch für den PR belastbar dargestellt hat, werden keine Bedenken bei einer Kündigung anfallen.

MoinMoin:
Also bei uns kommt so eine Kündigung nicht überraschend, sondern der PR kennt diese Situation schon vorher, weil die betroffene Bestandsbelegschaft, das dann schon kommuniziert hat und die Dienststelle es auch nicht mit der Kündigung kommuniziert.
Aber das war auch bei uns nicht immer so, alles eine Frage der Kultur.
Daher sind dann solche „Mitbestimmungen“ schon vorher geklärt.

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