Wie genau muss Dienstellenleitung Kündigung begründen

Begonnen von chammpi, 15.04.2024 21:14

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MoinMoin

Danke für die Links, also ist kein Psychogram notwendig, subjektive Kriterien sind ausreichend.

kraemerchen

§ 61 HPVG und diverse Urteile von VGs. Umfassend bedeutet nicht nur ein Wort als Begründung!

MoinMoin

Klar auch subjektive Kriterien schreibt man durchaus in ganzen Sätzen.

Links zu den VGs?

maiklewa

Zitat von: MoinMoin in 18.04.2024 15:51
Klar auch subjektive Kriterien schreibt man durchaus in ganzen Sätzen.

Links zu den VGs?

Ich würde einfach mal in die Kommentierungen schauen. ;-)