Forum Öffentlicher Dienst
Willkommen
Gast
. Bitte
einloggen
oder
registrieren
.
1 Stunde
1 Tag
1 Woche
1 Monat
Immer
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Neuigkeiten:
Übersicht
Hilfe
Suche
Einloggen
Registrieren
Forum Öffentlicher Dienst
»
Allgemeines und Sonstiges
»
allgemeine Diskussion
(Moderatoren:
Stefan35347
,
E15TVL
) »
Wie genau muss Dienstellenleitung Kündigung begründen
« vorheriges
nächstes »
Send this topic
Drucken
Seiten:
«
1
2
Nach unten
Autor
Thema: Wie genau muss Dienstellenleitung Kündigung begründen (Read 6246 times)
MoinMoin
Hero Member
Beiträge: 7,722
Antw:Wie genau muss Dienstellenleitung Kündigung begründen
«
Antwort #15 am:
18.04.2024 10:12 »
Danke für die Links, also ist kein Psychogram notwendig,
subjektive
Kriterien sind ausreichend.
Moderator informieren
Gespeichert
kraemerchen
Newbie
Beiträge: 36
Antw:Wie genau muss Dienstellenleitung Kündigung begründen
«
Antwort #16 am:
18.04.2024 11:24 »
§ 61 HPVG und diverse Urteile von VGs. Umfassend bedeutet nicht nur ein Wort als Begründung!
Moderator informieren
Gespeichert
MoinMoin
Hero Member
Beiträge: 7,722
Antw:Wie genau muss Dienstellenleitung Kündigung begründen
«
Antwort #17 am:
18.04.2024 15:51 »
Klar auch subjektive Kriterien schreibt man durchaus in ganzen Sätzen.
Links zu den VGs?
Moderator informieren
Gespeichert
maiklewa
Full Member
Beiträge: 193
Antw:Wie genau muss Dienstellenleitung Kündigung begründen
«
Antwort #18 am:
19.04.2024 12:37 »
Zitat von: MoinMoin am 18.04.2024 15:51
Klar auch subjektive Kriterien schreibt man durchaus in ganzen Sätzen.
Links zu den VGs?
Ich würde einfach mal in die Kommentierungen schauen. ;-)
Moderator informieren
Gespeichert
Send this topic
Drucken
Seiten:
«
1
2
Nach oben
« vorheriges
nächstes »
Forum Öffentlicher Dienst
»
Allgemeines und Sonstiges
»
allgemeine Diskussion
(Moderatoren:
Stefan35347
,
E15TVL
) »
Wie genau muss Dienstellenleitung Kündigung begründen