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Wie genau muss Dienstellenleitung Kündigung begründen

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uBAB:

--- Zitat von: chammpi am 15.04.2024 22:25 ---"Sie macht nur Dienst nach Vorschrift. Wenn sie keine Arbeit hat, kümmert sie sich nicht darum, etwas zu tun, sondern surft mit ihrem Smartphone.“

--- End quote ---

„Nur Dienst nach Vorschrift“? Nachher möchte die Gute noch Gehalt für ihre vertraglich vereinbarte und erbrachte Leistung?

“keine Arbeit hat“ und das soll ihr Problem sein? Soll sie jetzt den Hof fegen, weil der Arbeitgeber kein Organisatorisches Talent hat?

Das sind keine Gründe. 

kraemerchen:
Der PR ist umfassend zu unterrichten. Eine einfache Aufzählung mehrerer einfacher Gründe oder nur die Anführung eines einzelnen, reicht nicht. S. diverse Urteil von VGs, OVGs, BVerwG und auch AGs, LAGs und BAG.

carriegross:

--- Zitat von: kraemerchen am 16.04.2024 13:11 ---Der PR ist umfassend zu unterrichten. Eine einfache Aufzählung mehrerer einfacher Gründe oder nur die Anführung eines einzelnen, reicht nicht. S. diverse Urteil von VGs, OVGs, BVerwG und auch AGs, LAGs und BAG.

--- End quote ---

 :o

Urteile? Aktenzeichen?

Wäre mir neu!

clarion:
Probezeitkündigungen dürfen ohne Begründung ausgesprochen werden.  Aber beim PR ist dann eine umfassende  Begründung erforderlich, die der oder die Gekündigte notfalls durch Akteneinsicht in die Personalakte erfährt?

carriegross:

--- Zitat von: clarion am 17.04.2024 06:15 ---Probezeitkündigungen dürfen ohne Begründung ausgesprochen werden.  Aber beim PR ist dann eine umfassende  Begründung erforderlich, die der oder die Gekündigte notfalls durch Akteneinsicht in die Personalakte erfährt?

--- End quote ---

Soll wohl so sein?! Und die umfassende Begründung müsste dann wohl tatsächlich in der Anhörung an den PR stehen und somit in der PA sein.

Hab selbst noch nicht nach Urteilen gesucht. Wenn man aber nach HPVG, Anhörung, PR, umfassend googelt, findet man tatsächlich schon Suchergebnisse.

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