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Außerordentliche Änderungskündigung - Herabstufung - Dienstort

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TJHooker74:
Hallo zusammen!

Ich bin Angestellter eines Bundeslandes (TV-L), älter als 40 und länger als 15 Jahre dabei.

In der Dienststelle, in der ich tätig bin, findet aktuell eine überprüfung der Strukturen statt und am Ende dieser Überprüfung könnten Veränderungen stehen, die eventuell auch mich betreffen.

Die von mir bislang übernommene Aufgabe wird weder hier noch im Bundesland entfallen, hier künftig aber u.U. von einer anderen Stelle des Landes oder einer externen Stelle übernommen.

Was kann mir nun schlimmstenfalls passieren?

Was ich bislang meine herausgefunden zu haben (gerne korrigieren/ergänzen (oder bestätigen))
Da ich, soweit ich es verstanden habe, "ordentlich unkündbar" bin, bliebe nach meinem Verständnis nur nur eine "außerordentliche Kündigung" oder eine "außerordentliche Änderungskündigung".
 
Eine personen- oder verhaltenbedingte Kündigung schließe ich mal aus, es bliebe also nur noch die betriebsbedingte Kündigung, immerhin fällt meine Stelle hier ggf. weg, weil die zughörige Aufgabe anderweitig übernommen wird (s.o.). Vor einer solchen Kündigung müsste das Land aber mildere Maßnahmen prüfen, mir z.B. eine andere Stelle anbieten (die bei der Größe des Arbeitgebers ja vermtl. vorhanden sein dürfte, da, siehe oben, die von mir wahrgenommene Aufgabe im Land nicht entfällt). Damit wäre m.E. auch die "Beendigungskündigung" aus dem Spiel und es bliebe nur noch die "Änderungskündigung". Im Zuge dieser könnte das Land mich ggf. herabgruppieren, aber auch hier müsste es mildere Maßßnahmen prüfen, nämlich ob nicht eine meiner Vergütungsstufe entsprechende Stelle "irgendwo" vorhanden ist, was, bei der Größe des Arbeitgebers, vermutlich der Fall ist. Ggf. könnte auch mein Dienstort verändert werden (oder nicht?), da ich aber schon in der größten Stadt des Landes arbeite und hier auch das Gros der Landesverwaltung ansässig ist, hielte ich das für eher unwahrscheinlich.

Alles in Allem stehe ich also gut da, WENN alles stimmt, was ich - wie gesagt - MEINE herausgefunden zu haben.

Was sagt die Community dazu, liege ich richtig? Und wie verfahren Bundesländer in solchen und/oder ähnlichen fällen in der Praxis?

VIELEN DANK!

TV-Ler:

--- Zitat von: TJHooker74 am 16.04.2024 10:44 ---Was ich bislang meine herausgefunden zu haben (gerne korrigieren/ergänzen (oder bestätigen))
Da ich, soweit ich es verstanden habe, "ordentlich unkündbar" bin, bliebe nach meinem Verständnis nur nur eine "außerordentliche Kündigung" oder eine "außerordentliche Änderungskündigung".

--- End quote ---

Zitat aus deinem Thread vom 14.04.:

--- Zitat von: TJHooker74 am 14.04.2024 10:47 ---Und was gilt für mich?
(Ich bin seit 2002 "dabei, also noch nach BAT eingestellt, war aber am 31 Oktober 2006 noch nicht "unkündbar" sondern bin es in der Zwischenzeit erst geworden.)

DANKE!

--- End quote ---
Was immer in dem anderen Thread diskutiert wurde:
"Unkündbar" sind diejenigen Beschäftigten, die es am 31.10.2006 nach den Regeln des ehemaligen BAT bereits waren.
Wer am 01.11.2006 nicht "unkündbar" war, ist auch durch weiteren Zeitablauf nicht in diese "Unkündbarkeit" hineingewachsen.

Ein "...bin es in der Zwischenzeit erst geworden." gibt es also nicht.

TJHooker74:
Da habe ich u.U. falsche Formulierungen verwendet, sorry.

Ich beziehe mich auf §34.2 TV-L.
Also nicht "unkündbar" sondern "nur aus wichtgem Grund kündbar".

Letzteres habe ich mit "ordentlich unkündbar" übersetzt, das war aber u.U. nicht ganz korrekt.

MoinMoin:
Warum sollte der AG dir kündigen wollen?
Nur weil deine Tätigkeit von München nach Zwiesel ausgelagert wird, oder von Hannover nach Emden?
Ist doch kein Problem, er versetzt dich dann dorthin und du musst entscheiden ob du umziehen oder kündigen willst oder den AG bittest, dass er dir eine andere Tätigkeit vor Ort (sofern vorhanden) anbietet.

Landesdiener:
Ja eben, warum sollte dir gekündigt werden? Sehr viel wahrscheinlicher ist eine Zuweisung neuer Aufgaben und oder eine Änderung des Dienstortes.

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