Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Außerordentliche Änderungskündigung - Herabstufung - Dienstort
MoinMoin:
Auch wenn man nicht "unkündbar" wäre, würde in einer solchen Konstellation der AG nicht einfach kündigen können, ohne alternativen Anzubieten.
TJHooker74:
Zunächst @all: DANKE für eure Beteiligung!
Touché, vielleicht schaue ich wirklich ZU negativ auf den Vorgang.
Andererseits versuche ich herauszufinden, was mir SCHLIMMSTENFALLS passieren kann...
An einen Arbeitsplatzverlust glaube ich allerdings auch selbst nicht wirklich, am ehesten noch an eine Herabgruppierung via Änderungskündigung bei dieser Gelegenheit. Wie sieht es denn da aus, ist das für den AG relativ einfach möglich oder müsste er auch huer zunächst mildere Maßnahmen prüfen und mir eine andere, gleichbewertete Stelle anbieten?
DANKE!
Tagelöhner:
Auch eine Änderungskündigung unterliegt allen Anforderungen des KSchG. Also sobald sie ausgesprochen wird, Anwalt konsultieren und die Angelegenheiten mit einem Grinsen im Gesicht ausfechten.
Wie ich die zahnlosen Tiger in den Personalabteilungen, die zumeist als Bettvorleger enden kenne, sind die sich aber in der Regel der marginalen Erfolgsaussichten durchaus bewusst und unterlassen derartiges daher direkt.
MoinMoin:
--- Zitat von: TJHooker74 am 16.04.2024 18:08 ---Zunächst @all: DANKE für eure Beteiligung!
Touché, vielleicht schaue ich wirklich ZU negativ auf den Vorgang.
Andererseits versuche ich herauszufinden, was mir SCHLIMMSTENFALLS passieren kann...
An einen Arbeitsplatzverlust glaube ich allerdings auch selbst nicht wirklich, am ehesten noch an eine Herabgruppierung via Änderungskündigung bei dieser Gelegenheit. Wie sieht es denn da aus, ist das für den AG relativ einfach möglich oder müsste er auch huer zunächst mildere Maßnahmen prüfen und mir eine andere, gleichbewertete Stelle anbieten?
DANKE!
--- End quote ---
Zunächst müsste er dir irgendwo im Land eine gleichbewertete Stelle anbieten und kann dazu natürlich parallel eine ortsnahe niedrigere Anbieten.
clarion:
Hallo, Ich habe schon die Verlagerung von ganzen Behörden bzw. bestimmter Abteilungen und / oder Geschäftsstelle von Hörensagen erlebt. Das wurde immer durch großzügige Telearbeitsregelungen abgepuffert. Die guten Mitarbeiter haben sich dann trotzdem einen anderen Job gesucht. Es gibt ja je nach Profession durchaus andere AG, die einen mit offenen Armen aufnehmen.
Für den unwahrscheinlicher Fall einer betriebsbedingten Kündigungen muss es zudem eine Sozialauswahl geben. Leute mit Kindern und Pflegebedürftigen zu Hause, mit Behinderungen und langjährig Beschäftigte müssen sich weniger Sorgen machen als junge, gesunde Kinderlose.
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