Hallo in die Runde,
ich arbeite seit knapp drei Jahren in einer Stadtverwaltung und wurde eingestellt in der EG 8 Stufe 3.
Mein Kollege (wir sitzen in einem Büro und bilden zusammen eine Art "Unterabteilung"), der seit vielen Jahren dort arbeitet, ist in der EG 9a ist und wurde auch bereits so eingestellt. Die Tätigkeiten, die mir übertragen wurden, sind exakt die gleichen, wie mein Kollege sie ausübt. Dieser hatte zum Zeitpunkt meiner Einstellung eine Arbeitsplatzbeschreibung abgegeben, die extern dann auch mit EG 9a bewertet wurde (es lag bislang bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Stellenbewertung für diese Stelle vor).
Man sagte mir dann nach ca. einem halben Jahr, dass ich auch in die EG 9a eingruppiert werden soll. Ich fragte, ob ich eine APB abgeben müsse, dies wurde verneint, die Stelle sei ja bewertet. Es passierte nichts. Dann fragte ich mehrfach nach und stellte einen schriftlichen Antrag auf Höhergruppierung. Es passierte weiter nichts. Nach weiterem mehrmaligem Nachfragen und ewigem Hinhalten bat man mich viele Monate später (!), doch eine APB abzugeben!! Die externe Bewertung ergab dann die EG 9a.
Ich wurde dann rückwirkend zum Datum meines Antrags in die EG 9a eingruppiert. Auf meine Frage, was mit der Stufenlaufzeit sei, erhielt ich die Antwort, dass diese zum Zeitpunkt der Höhergruppierung neu beginnt.
Nun wurde zur Unterstützung eine weitere Stelle in unserer Abteilung ausgeschrieben (exakt die gleichen Tätigkeiten, auch exakt die gleiche Stellenausschreibung), direkt in der EG 9a.
Ich bat dann Anfang dieses Jahres um eine Stufenlaufzeitverkürzung aufgrund kontinuierlicher überdurchschnittlicher Leistungen (wir bekommen am Ende des Jahres eine Leistungsbewertung), die abgelehnt wurde. Ich würde ohne Höhergruppierung im Sommer in Stufe 4 kommen. Jetzt muss ich bis Frühjahr 2025 warten.
Nun bräuchte ich euren Rat. Wenn ich es richtig verstehe, fängt bei einer Höhergruppierung aufgrund Übertragung höherwertiger Tätigkeiten die Stufenlaufzeit neu an. Das ist bei mir aber ja nicht der Fall. Ich habe seit meiner Einstellung diese Tätigkeiten übertragen bekommen, die bei der Stellenbewertung die EG 9a ergaben. Das heißt, man hat sich doch schon beim Ausschreiben der Stelle anscheinend geirrt und mir hätte von Beginn meiner Dienstzeit an die EG 9a zugestanden. Oder liege ich da falsch? Ist es dann nicht so, dass die Stufenlaufzeit unangetastet bleibt, d.h. ich jetzt im Sommer 2024 in Stufe 4 kommen müsste, auch wenn die Höhergruppierung nicht rückwirkend zum Dienstbeginn gemacht wurde?
Welche Möglichkeiten hätte ich denn?
Vielen Dank vorab!
kidicarus