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Krankmeldung im Laufe des Arbeitstags, wenn man bereits auf Arbeit ist.

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Gordon679:
Wenn man bereits auf Arbeit ist und dann sich vorzeitig abmeldet, weil man sich nicht fühlt (krank) ist. Kann der Arbeitgeber die Stunden, welche dann noch nicht abgeleistet wurden, als Minusstunden ansetzen oder gilt der Tag als vollständig abgeleistet lt. vereinbarter Arbeitzeit? Gibt es Unterschiede, wenn der Arbeitnehmer am nächsten Tag wieder zur Arbeit erscheint oder wenn er doch länger krankgemeldet ist? Wo ist diese im TVÖD (Kommune) Vertrag geregelt?

Gewerbler:
Dazu gab es hier schon mal einen Thread irgendwo.
Normalerweise gibt es kein "halb krank", sondern krank ist krank. D.h. im Normalfall sollte der Tag "aufgefüllt" werden bis zur regelmäßigen Arbeitszeit, unabhängig davon, was am nächsten Tag ist. Für eine mögliche AU wäre das nach meinem Verständnis dann der 1. zählende Tag.

SiegVibe:
Ist der Mitarbeiter im Dienst erkrankt, hat er Anspruch auf Arbeitsentgelt. Demnach erfolgt auch kein Abzug von Arbeitstunden (kein Verlust von Arbeitsentgelt durch die Hintertür). Die Lohnfortzahlungsfrist beginnt erst am Folgetag.

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