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Aufgabenübertragung in welcher Form?

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Blauerpunto97:
Hallo,

Ich bin noch in der Probezeit und in meinem Halbzeitgespräch der Probezeit wurde mir von meinem AL gesagt, dass ich voraussichtlich für die nächsten 3 Jahre keine neuen Aufgaben bekommen werde. Da ich bis jetzt nur in der E5 eingestuft bin, und mir das im Bewerbungsgespräch auch anders vermittelt wurde, war ich recht enttäuscht.

Nun kam die Teamleitung nach Ihrem MEG auf mich zu und sagte, unser AL hat sie angewiesen mir 3 neue Aufgaben anzulernen bzw. beizubringen. Das hat mich stutzig gemacht, da doch die Rede war ich würde in den nächsten 3 Jahren keine neuen Aufgaben bekommen. Nun ist es schon nach einem Monat passiert ?!

Meine Frage wäre, in welcher Form mir neue Aufgaben zugewiesen werden können. Ist das bereits wirksam durch das anlernen und des darauffolgenden Erledigens der Aufgaben oder muss dies zwingend schriftlich erfolgen?

Ich möchte in der Probezeit erstmal lieber etwas die Füße still halten und nicht direkt auf eine schriftliche Anweisung pochen. Nur hoffe ich, dass mir das später nicht zu Schaden trägt wenn dies nur mündlich erfolgt. Natürlich würde ich dann auch gerne eine Höhergruppierung wünschen, da meine Kollegen, mit gleichen Aufgaben alle in Stufe 8-9 sind.

VG

Organisator:

--- Zitat von: Blauerpunto97 am 16.04.2024 15:16 ---Hallo,

Ich bin noch in der Probezeit und in meinem Halbzeitgespräch der Probezeit wurde mir von meinem AL gesagt, dass ich voraussichtlich für die nächsten 3 Jahre keine neuen Aufgaben bekommen werde. Da ich bis jetzt nur in der E5 eingestuft bin, und mir das im Bewerbungsgespräch auch anders vermittelt wurde, war ich recht enttäuscht.

Nun kam die Teamleitung nach Ihrem MEG auf mich zu und sagte, unser AL hat sie angewiesen mir 3 neue Aufgaben anzulernen bzw. beizubringen. Das hat mich stutzig gemacht, da doch die Rede war ich würde in den nächsten 3 Jahren keine neuen Aufgaben bekommen. Nun ist es schon nach einem Monat passiert ?!

Meine Frage wäre, in welcher Form mir neue Aufgaben zugewiesen werden können. Ist das bereits wirksam durch das anlernen und des darauffolgenden Erledigens der Aufgaben oder muss dies zwingend schriftlich erfolgen?

Ich möchte in der Probezeit erstmal lieber etwas die Füße still halten und nicht direkt auf eine schriftliche Anweisung pochen. Nur hoffe ich, dass mir das später nicht zu Schaden trägt wenn dies nur mündlich erfolgt. Natürlich würde ich dann auch gerne eine Höhergruppierung wünschen, da meine Kollegen, mit gleichen Aufgaben alle in Stufe 8-9 sind.

VG

--- End quote ---

Die Aufgabenübertragung erfolgt in der Regel schriftlich durch den Arbeitgeber bzw. dafür berufenes Personal (typischerweise die Personalstelle). Soweit dies eingruppierungsrelevant ist, kann dass nur mit deiner Zustimmung erfolgen.

Blauerpunto97:
Und wie sollte ich das handhaben wenn es nicht schriftlich übertragen wird?
Sollte ich dies einfordern?

Landesdiener:
Das liegt an dir. Ggf. erstmal die Probezeit abwarten...

Organisator:

--- Zitat von: Blauerpunto97 am 16.04.2024 15:23 ---Und wie sollte ich das handhaben wenn es nicht schriftlich übertragen wird?
Sollte ich dies einfordern?

--- End quote ---

na erstmal schauen, was das für Aufgaben sind. Also insbesondere, ob diese eingruppierungsrelevant höherwertig sind. Ggf. konkretisieren die neuen Aufgaben nur ohnehin übertragene Aufgaben, was durch die direkte Führungskraft legitim wäre.

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