Deine Frau müsste mit Ihrer Arbeit soweit aufstocken, dass sie sozialversicherungspflichtig wird. Dann können die Kinder in der GKV kostenlos familienversichert werden. Das geht nur dann, wenn Deine Besoldung unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Wenn Du drüber liegst, müssen die Kinder privatversichert bleiben.