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Zeugenaussage - Datenschutz

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BAT:
Wie ist Eure Einschätzung zu folgender Thematik:

man hat einen Termin zur Zeugenaussage, die aus den dienstlichen Tätigkeiten resuliert. Diese fällt jedoch in den bereits seit langem gebuchten Urlaub.
Eine Abladung ist oft nur möglich unter Beifügung von Belegen. Jedoch möchte der Beschäftigte natürlich nicht seine privaten Sachen in der dienstlichen Akte haben? Ist das nicht auch Datenschutz?
Bzw. da es im Urlaub ist ein rein private Veranstaltung?
Gruß

Tiffy:
Er soll ja nicht verraten, was er im Urlaub so treibt. Aber sein Dienstherr wird den eingetragenen und genehmigten Urlaub doch sicher offiziell bestätigen können.

flip:
Geht es um eine Aussage vor einem Gericht? Bisher musste ich bei Verhinderung als Zeuge keine Belege vorlegen.
Falls ich das jedoch müsste, würde ich darauf bestehen, dass die Belege nur vorgelegt, also vorgezeigt werden.
Ein Vermerk in der Gerichtsakte mit Zeuge xy verhindert stört mich persönlich nicht.

BAT:
Ja, das ist vor dem Gericht. Und es geht darum, dass man die Buchung nicht im offiziellen Fall haben möchte. Es gibt ja eine Akte dazu beim Arbeitgeber.

Die Idee mit dem "Vorzeigen" könnte eine gute Lösung sein. Oder evtl. schwärzen, dass nur noch die das Buchungsdatum und der Zeitraum ersichtlich sind...

flip:

--- Zitat von: BAT am 17.04.2024 17:27 ---Ja, das ist vor dem Gericht. Und es geht darum, dass man die Buchung nicht im offiziellen Fall haben möchte. Es gibt ja eine Akte dazu beim Arbeitgeber.

--- End quote ---
Das ist doch eine Sache zwischen Zeuge und Gericht. Wer sollte denn die Buchung in die Akte beim Arbeitgeber legen?
Ich gehe auch davon aus, dass das bei Gericht nicht in die Akte des Gerichts zum Fall kommt.

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