Autor Thema: Zeugenaussage - Datenschutz  (Read 9363 times)

MoinMoin

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Antw:Zeugenaussage - Datenschutz
« Antwort #15 am: 22.04.2024 07:51 »
Das Gericht kann doch Nachweise einfordern und evtl. ist einem peinlich, wenn andere sehen, dass man mit dem BumsBomber nach Thailand huscht, das fände ich nicht unbedingt paranoid.

BAT

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Antw:Zeugenaussage - Datenschutz
« Antwort #16 am: 22.04.2024 09:43 »
Das man sich überhaupt erklären muss, Datenschutz ist eigentlich ein Axiom.

Und ja, Moin Moin. Das ist dann vielleicht auch der FKK Urlaub in Kroatien oder man ist mit der blonden vom Bauamt in Belgien Radfahren.

Und die Leute beim Gericht sind inzwischen auch nicht wirklich Fremde.

Landesdiener

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Antw:Zeugenaussage - Datenschutz
« Antwort #17 am: 22.04.2024 10:04 »
Also ich kenne mich nicht aus, wie es bei Gericht läuft, aber nach meinem Verständnis müsste der Akteneintrag "Zeuge X wegen privater Urlaubsreise verhindert" bei einer Akteneinsicht teilweise geschwärzt werden, weil er nicht erforderliche personenbezogene Daten enthält. Die Aussage "Zeuge X ist verhindert" wäre meines Erachtens ausreichend.

BAT

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Antw:Zeugenaussage - Datenschutz
« Antwort #18 am: 22.04.2024 13:15 »
Zusätzlich Entwicklung, es gibt einen weiteren Gerichtstermin in der betreffenden Woche, diesmal als Vertreter einer Partei. Läuft...

Warnstreik

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Antw:Zeugenaussage - Datenschutz
« Antwort #19 am: 22.04.2024 14:29 »
Aus meiner Sicht bist du dem Gericht natürlich in der Nachweispflicht, wieso du nicht erscheinen kannst und daher eine Verhandlung vielleicht sogar verschoben werden muss. Soweit ich weiß müsstest du Urlaube im Inland sogar unterbrechen um zur Verhandlung zu fahren. Am besten beim Gericht anrufen und den Falls schildern - vielleicht gehts ja eh auch ohne konkreten Nachweis. Ansonsten ist das aber schon DSGVO-konform, da die Information für den Zweck relevant ist.

Ich wüsste aber auch nicht, wieso diese Information das Gericht in Richtung deiner Dienststelle verlassen sollte.

ElBarto

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« Antwort #20 am: 22.04.2024 15:23 »
Ich verstehe die Ausgangslage noch nicht und deshalb fehlt mir wohl das richtige Verständnis dafür, warum das Verschieben des Termins wegen des Urlaubs und der eventuelle Informationsfluss so ein Problem sind.

@BAT: Erster Post -> Es geht um ein Verfahren bei dem DU und der AG gerichtlich gegeneinander vorgehen? Bzw. zumindest Ihr Kläger und Beklagter seid?

Späterer Post, zweites Verfahren: Es geht um ein Verfahren in dem Du den AG vor Gericht vertrittst?

Oder geht es grundsätzlich darum das Du den AG vor Gericht vertrittst und den Termin wegen Urlaub verschieben willst, das Gericht sich aber schonmal beim AG beschwert hat?

BAT

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« Antwort #21 am: 22.04.2024 15:30 »
1. Verfahren: ich bin Zeuge. Weder ich noch mein AG sind Prozessbeteiligte. Meine Zeugenladung resultiert aber aus einem dienstlichen Vorgang, einer Fallbearbeitung.

2. Verfahren: ich vertrete den AG vor Gericht. Da ich Einzelkämpfer bin, habe ich keine Vertretung.

Sollten Buchungen vorgelegt werden, sind Personen erkenntlich, die mit dem ganzen Verfahren nichts zu tun haben; auch bei Schwärzung gibt es den Hinweis, dass weitere Personen in der Buchung enthalten sind.

Warnstreik

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Antw:Zeugenaussage - Datenschutz
« Antwort #22 am: 22.04.2024 16:35 »
Sollten Buchungen vorgelegt werden, sind Personen erkenntlich, die mit dem ganzen Verfahren nichts zu tun haben; auch bei Schwärzung gibt es den Hinweis, dass weitere Personen in der Buchung enthalten sind.

Und solange das beim Verantwortlichen für diese Daten bzw. dem Vorgang bleibt (also im Gericht), ist das doch auch schick, oder?

MoinMoin

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« Antwort #23 am: 22.04.2024 17:42 »
Aus meiner Sicht bist du dem Gericht natürlich in der Nachweispflicht, wieso du nicht erscheinen kannst und daher eine Verhandlung vielleicht sogar verschoben werden muss. Soweit ich weiß müsstest du Urlaube im Inland sogar unterbrechen um zur Verhandlung zu fahren. Am besten beim Gericht anrufen und den Falls schildern - vielleicht gehts ja eh auch ohne konkreten Nachweis. Ansonsten ist das aber schon DSGVO-konform, da die Information für den Zweck relevant ist.

Ich wüsste aber auch nicht, wieso diese Information das Gericht in Richtung deiner Dienststelle verlassen sollte.
Also ich schreibe in einem solchen Fall stets, dass ich da oder dort Weile und eine Unterbrechung eben x € Flugkosten etc. für das Gericht bedeuten würde, dadurch hat sich in der Regel meine Ladung oder Termin von alleine "erledigt".

ElBarto

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« Antwort #24 am: 23.04.2024 07:26 »
1. Verfahren: ich bin Zeuge. Weder ich noch mein AG sind Prozessbeteiligte. Meine Zeugenladung resultiert aber aus einem dienstlichen Vorgang, einer Fallbearbeitung.

2. Verfahren: ich vertrete den AG vor Gericht. Da ich Einzelkämpfer bin, habe ich keine Vertretung.

Sollten Buchungen vorgelegt werden, sind Personen erkenntlich, die mit dem ganzen Verfahren nichts zu tun haben; auch bei Schwärzung gibt es den Hinweis, dass weitere Personen in der Buchung enthalten sind.

Verstehe.

Eigentlich sollte die Info an das Gericht reichen, dass Du da verreist bist. Wenn Nachweise gewünscht werden kannst Du ja eine Buchungsbestätigung nachreichen die Du entsprechend schwärzt was Daten anderer Personen angeht.
Manche Richter -weiß ich von Kollegen- halten sowas für Majestätsbeleidigung, also schadet es nicht wenn Dein Chef  von Dir informiert wird.

Sogar die Daten der Mitreisenden zu schwärzen findet der ambitionierte Datenschützer bestimmt toll, ich würde an sich davon ausgehen, wenn es Familienmitglieder sind ist das egal, wenn es die Frau vom Chef ist -oder vom Richter-... dann kann ich den Aufwand verstehen.
Für eine reine Prinzipsache würde ich mir da nicht so den Kopf machen ;O)

BAT

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« Antwort #25 am: 23.04.2024 10:40 »
Zum Aufwand: die Unterscheidung Inland/ Ausland ist ja doch auch Unfug. Zwar habe ich einen lange geplanten Auslandsurlaub gebucht, der ist jedoch direkt nebenan in Holland, nur 180 km einfache Fahrtstrecke.

@ElBarto: nein, eine reine Prinzipsache ist das nicht, mehr sage ich dazu nicht.  ;)

Landesdiener

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« Antwort #26 am: 23.04.2024 12:26 »
Mich interessiert das Thema jetzt auch, obwohl ich nicht betroffen bin. Habe auch schon ein bisschen in der ZPO und StPO geschaut, konnte aber keine Vorgaben finden bei welchen Gründen eine "Absage" an das Gericht akzeptiert wird. Eine pauschale Annahme Auslandsreise (im Vergleich zur Inlandsreise) halte ich z. B. auch nicht zielführend, da Ausland 5 km über die Grenze sein kann und Inland 800 km. Weiß jemand, ob es hier eine Verwaltungsvorschrift oder ähnliches gibt? So ganz frei im Ermessen des Gerichts wird es wohl auch nicht liegen.

Spannend wäre auch die Frage, wie ein Urlaub mit eigener PKW-Anfahrt und Übernachtung bei Freunden/Bekannten/Verwandten nachgewiesen werden soll. Die Oma bestätigt dann, dass der Enkel zu Besuch kommt  ;D.

Candide die Optimistische

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Antw:Zeugenaussage - Datenschutz
« Antwort #27 am: 23.04.2024 12:57 »

das geht nach § 227 ZPO analog, und da hat die Rechtsprechung entschieden, dass "eine ge­plan­te Ur­laubs­rei­se des Pro­zess­be­voll­mäch­tig­ten einer Par­tei re­gel­mä­ßig ein er­heb­li­cher Grund für eine Ter­mins­ver­le­gung" ist. Also dann auch die des Zeugen.
Für die Verlegung reicht die Glaubhaftmachung, bei Anwälten etwas einfacher zu bewerkstelligen als bei Zeugen, aber machbar ("ich versichere").
Hier ein kommentiertes Urteil des BGH dazu: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/UrteilsanmerkungFDZVR201905

Die Frage ist, ob Anspruch auf Terminsverlegung besteht, wenn man die Oma besucht. Da ist nichts gebucht, da entstehen keine Kosten für eine Stornierung, also müsste man evtl. seiner Bürgerpflicht der Zeugenaussage nachkommen und die Reise verlegen...

BAT

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« Antwort #28 am: 23.04.2024 13:49 »
Okay danke.

Also neuer Zwischenstand - Abladung als Zeuge wurde mündlich zugesichert.

Zweiter Prozess als Beteiligter. Mit der Geschäftsstelle wurde telefonisch erörtert, dass an dem Termin eine Urlaubsreise ist. Jedoch will das Gericht weiterhin die Ladung zusenden, damit ich dann wieder schriftlich um Terminsverlegung bitte kann. Jedoch wird die Ladung wohl erst zu Beginn meines zweiwöchigen Urlaubs eingehen.

ElBarto

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« Antwort #29 am: 23.04.2024 14:32 »
Okay danke.

Also neuer Zwischenstand - Abladung als Zeuge wurde mündlich zugesichert.

Zweiter Prozess als Beteiligter. Mit der Geschäftsstelle wurde telefonisch erörtert, dass an dem Termin eine Urlaubsreise ist. Jedoch will das Gericht weiterhin die Ladung zusenden, damit ich dann wieder schriftlich um Terminsverlegung bitte kann. Jedoch wird die Ladung wohl erst zu Beginn meines zweiwöchigen Urlaubs eingehen.

Verwaltungsland Deutschland  :P