1. Verfahren: ich bin Zeuge. Weder ich noch mein AG sind Prozessbeteiligte. Meine Zeugenladung resultiert aber aus einem dienstlichen Vorgang, einer Fallbearbeitung.
2. Verfahren: ich vertrete den AG vor Gericht. Da ich Einzelkämpfer bin, habe ich keine Vertretung.
Sollten Buchungen vorgelegt werden, sind Personen erkenntlich, die mit dem ganzen Verfahren nichts zu tun haben; auch bei Schwärzung gibt es den Hinweis, dass weitere Personen in der Buchung enthalten sind.
Verstehe.
Eigentlich sollte die Info an das Gericht reichen, dass Du da verreist bist. Wenn Nachweise gewünscht werden kannst Du ja eine Buchungsbestätigung nachreichen die Du entsprechend schwärzt was Daten anderer Personen angeht.
Manche Richter -weiß ich von Kollegen- halten sowas für Majestätsbeleidigung, also schadet es nicht wenn Dein Chef von Dir informiert wird.
Sogar die Daten der Mitreisenden zu schwärzen findet der ambitionierte Datenschützer bestimmt toll, ich würde an sich davon ausgehen, wenn es Familienmitglieder sind ist das egal, wenn es die Frau vom Chef ist -oder vom Richter-... dann kann ich den Aufwand verstehen.
Für eine reine Prinzipsache würde ich mir da nicht so den Kopf machen ;O)