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Höhergruppierung als Teil-Kassenleitung

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MoinMoin:
Es hilft eine Eingruppierungsfeststellungsklage

Organisator:
Solange die Tätigkeiten nur vorübergehend übertragen wurden, also eine entsprechende Zulage gezahlt wird, dürfte der TE weiterhin richtig eingruppiert sein.

Vor dem - durchaus sinnvollen Gespräch mit den Entscheidern - würde ich zunächst mir eine Rechtsmeinung bilden, welche Eingruppierung denn (bei dauerhaufter Übertragung) zutreffend wäre.

MoinMoin:
@GeBoLi deine Tätigkeit wurde dir also dauerhaft und nicht befristet vorübergehend übertragen?

Schokokeks:
Eher nicht, klingt nach der klassischen Neid-Debatte

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