Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung als Teil-Kassenleitung
MoinMoin:
Es hilft eine Eingruppierungsfeststellungsklage
Organisator:
Solange die Tätigkeiten nur vorübergehend übertragen wurden, also eine entsprechende Zulage gezahlt wird, dürfte der TE weiterhin richtig eingruppiert sein.
Vor dem - durchaus sinnvollen Gespräch mit den Entscheidern - würde ich zunächst mir eine Rechtsmeinung bilden, welche Eingruppierung denn (bei dauerhaufter Übertragung) zutreffend wäre.
MoinMoin:
@GeBoLi deine Tätigkeit wurde dir also dauerhaft und nicht befristet vorübergehend übertragen?
Schokokeks:
Eher nicht, klingt nach der klassischen Neid-Debatte
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version