Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung als Teil-Kassenleitung
			MoinMoin:
			
			Es hilft eine Eingruppierungsfeststellungsklage
		
			Organisator:
			
			Solange die Tätigkeiten nur vorübergehend übertragen wurden, also eine entsprechende Zulage gezahlt wird, dürfte der TE weiterhin richtig eingruppiert sein.
Vor dem - durchaus sinnvollen Gespräch mit den Entscheidern - würde ich zunächst mir eine Rechtsmeinung bilden, welche Eingruppierung denn (bei dauerhaufter Übertragung) zutreffend wäre.
		
			MoinMoin:
			
			@GeBoLi deine Tätigkeit wurde dir also dauerhaft und nicht befristet vorübergehend übertragen? 
		
			Schokokeks:
			
			Eher nicht, klingt nach der klassischen Neid-Debatte
		
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