Hallo liebes Forum,
leider hat meine Suche zum Thema Dienstherr und dem LBG §10 Satz3 keine klärende Antwort für mich hervor gebracht.
Szenario: Mitarbeiterin des Landesbetrieb Mobilität, eingesetzt beim Zweckverband Schienen und Personen Nahverkehr SÜD in RP, aktuell unter TVL angestellt mit unbefristetem Vertrag und einer Zugehörigkeit von 4 Jahren.
Diese Mitarbeiterin hat nun die Zusage bei einer Gemeinde in RP für einen Ausbildungsplatz des Gehobenen Dienstes zum 01.07.2024.
Frage: Muss diese Mitarbeiterin ihren Vertrag mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des Quartals jetzt zeitnah kündigen. Oder handelt es sich in beiden Fällen um den selben Dienstherr, das Land RP und LGB §10 3 greift und mit Beatmung ruht das privatrechtliche Arbeitsverhältnis?
ich bedanke mich für Eure Einschätzung
(Nachtrag: BeamtStG zu LGB geändert hatte mir was falsch notiert
)