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Personalgewinnungszulage nach §16 Abs. 6 Anfrage

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shorets:
Hallo in die Runde,

ich befinde mich in einem Einstellungsverfahren für eine E14 Stelle (TVöD). Ein fachliches Auswahlverfahren habe ich bestanden und die Behörde strebt meine Einstellung an. Das geht jetzt noch an den Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenbeauftragte bevor ich dann Anfang nächster Woche mehr erfahre.

Mir wurde schon Erfahrungsstufe 4 mündlich zugesagt, aber ich strebe eine dynamische Personalgewinnungszulage auf Stufe 5 (nach §16 Abs. 6 TvöD) an bis ich diese Stufe regulär erreichen werde. Verbeamtung ist nicht möglich.

Jetzt meine Frage:

Wie "stur" kann ich um diese Zulage bitten? Da Bewerbungsphase und Auswahlverfahren vorbei sind, sollten doch jetzt nur noch die Bewerber*innen im Verfahren stecken, die wirklich eingestellt werden sollen oder nicht? Also gibt es keine*n andere*n Bewerber*n der/die da noch "einspringen" kann und von der Behörde angerufen werden kann um doch noch eingestellt zu werden oder?

Stufe 4 wäre einfach weniger Lohn als ich jetzt in meiner aktuellen Stelle verdiene und zudem habe ich noch 1 weiteres Stellenangebot, allerdings wäre diese Plan B im TV-L E13/3. Ich weiß auch, dass die Behörde Fachkräftemangel hat und darum schätze ich die Zahl der Bewerber*innen sehr gering ein.

Ich will die Stelle 100% und würde natürlich auch Stufe 4 akzeptieren, da ich sehr wahrscheinlich bis zur Rente dort bleiben möchte. Wenn es für die Behörde tatsächlich sehr einfach ist, noch eine*n andere*n Bewerber*in ranzuholen, dann würde ich natürlich sehr vorsichtig nach der Zulage bitten und nicht darauf bestehen.

Vielleicht haben andere hier Erfahrungen damit gemacht oder haben Tipps nach so einer Zulage zu fragen.

Vielen Dank!

MoinMoin:
stur bitten klingt lustig.
Da die 16.6 stets widerruflich ist haste nichts davon, wenn sie dir geben und im nächsten Monat wieder nehmen, weil sie der Meinung sind, du wirst eh bleiben.

Also fordere sie mit dem verständlichem Argument, dass du sonst weniger als jetzt verdienst und dir es überlegen musst ob du dann unterschreibst.


Also Pokern bis der Arzt kommt und dann weiter sehen.
Auch kannst du natürlich den 16.6 später einfordern mit der Begründung, dass du zwar gerne da bist, aber durchaus wechseln wirst,... "hier meine Einladungen zu Bewerbungsgesprächen" ....

shorets:

--- Zitat von: MoinMoin am 18.04.2024 15:59 ---Da die 16.6 stets widerruflich ist haste nichts davon, wenn sie dir geben und im nächsten Monat wieder nehmen, weil sie der Meinung sind, du wirst eh bleiben.

--- End quote ---

Das ist zwar theoretisch korrekt, aber mit einer schriftlichen Absprache würde ein Widerruf von denen ja auch bedeuten, die wollen mich gar nicht und dann hätten sie es gleich lassen können. Wenn ich schon klarmache, wie wichtig diese Zulage ist, dann wäre ein hinterhältiges, sofortiges Zurückziehen ein massiver Vertrauensbruch. Wer bleibt denn da noch als Angestellter. Eher würde ein Widerruf vllt. nach 2 Jahren kommen mit irgendeiner blöden Begründung wie "kein Geld im Haushalt mehr" oder "in 2 Jahren bist du ja eh in Stufe 5 und eine Tariferhöhung gab es auch gerade erst."

Wenn ich jetzt genauer wüßte, wie viele andere qualifizierte Bewerber*innen es gab/gibt, dann kann ich entsprechend sehr konkret darauf bestehen, aber ich will es schon eher vorsichtig angehen, weil ich eine Absage natürlich vermeiden will. Stur bitten ist also vllt. die beste Option ohne weitere Info zum Prozess der Einstellung.

MoinMoin:

Zum einen kannst du auf nichts bestehen, was eine widerrufliche freiwillige Leistung vom AG ist.
Und natürlich wäre ein ködern um dann sofort zurückzuziehen ein Vertrauensbruch.

Aber nach ein paar Monaten die Zulage zu widerrufen mit der Begründung: Wir glauben du bleibst trotzdem und deswegen sind wir aus haushälterischen Gründen gezwungen dir sie wieder zu nehmen ist, dann kein "Vertrauensbruch"?
Oder ein besserees Pokergesicht?
Oder Dummehit?
oder.....

Das alles ist aber im Kern für dich persönlich irrelevant:
Du arbeitest für das Geld welches DU aushandelst und für das DU arbeiten willst.
Liefert der AG es nicht, dann musst du deine Haltung oder den AG wechseln.

shorets:
Ja, da hast du Recht, es ist grundsätzlich ein Vertrauensbruch.

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