Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Personalgewinnungszulage nach §16 Abs. 6 Anfrage
andreb:
Also wenn die Stufe 4 schon mündlich zugesagt worden ist, scheint sein Sachverhalt schonmal keine typische Einstellung zu sein. Bei einer klassischen Einstellung ist i.d.R. bei Stufe 3 bereits die maximale Stufe erreicht. Hier müssen sogar einschlägige Berufserfahrungszeiten vorliegen. Einschlägige Berufserfahrung ist im tarifrechtlichen Sinne sehr restriktiv auszulegen.
(Ich gehe davon aus, dass du aus der Privatwirtschaft kommst ?! )
Bei atypischen Verfahren / Einstellungen, insbesondere mit besonders gesuchten Berufsgruppen oder wenige geeignete Bewerber etc., können die Voraussetzungen „zur Deckung des Personalbedarfs“ erfüllt sein.
Wenn dir die Stufe vier schon zugesagt worden ist, könnte man davon ausgehen, dass dir mindestens sechs Jahre deiner Tärigkeiten als förderlich anrechnen will. Für genauere Auskünfte müsstest du deine Vita kurz aufschlüsseln.
Da die Instrumente zur Personalgewnnung auch kumulativ angewandt werden können, wäre ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt als Zulage möglich. Heißt du hättest weiterhin die Stufe 4 + die Differenz zur Stufe 5 oder 6 als befristete Zulage.
tTt:
Aus eigener Erfahrung:
Wenn das Verfahren bereits einmal erfolglos durchlaufen wurde, stehen die Chancen gut, dass dir eine Zulage nach §16 Absatz 6 gewährt wird.
Ist es die erste öffentliche Stellenausschreibung, wird es hingegen sehr schwierig.
Auch ist relevant, ob es mehrere geeignete Bewerber gab oder du der einzige geeignete Bewerber bist.
Die Behörden bauen sich hier immer zusätzliche Hürden ein, zudem von Behörde zu Behörde leicht unterschiedlich.
Ich habe das Angebot mit Stufe 4 und Fachkräftezulage letztlich ablehnen müssen.
Es lag trotz Fachkräftezulage noch immer unter meinem aktuellen Gehalt in der pW.
Man wollte keine Zulage nach §16 Absatz 6 zusätzlich zur Fachkräftezulage gewähren (mit dem Verweis auf die erste Ausschreibungsrunde). Ich war Bewerber #1 nach der Gremiumsentscheidung…
Es hat mich zwar gewundert, aber man kann halt keine freiwillige Zulagenzahlung erzwingen.
Das Rundschreiben des BMI erlaubt explizit Fachkräftezulage und Zulage nach §16(6) kumulativ.
Vielleicht kommt bei dir aber auch nur die Fachkräftezulage zum Einsatz.
Du könntest an die Personalabteilung herantreten mit dem Verweis, dass das Angebot unter deinem aktuellen Gehalt liegt.
Oftmals wird dann Versucht wenigstens gleich zu ziehen um Verluste zu verhindern.
Aber manchmal ist auch schon bei der höheren Stufenzuordnung (wie Eingangs erwähnt wurde muss bis Stufe 3 Berufserfahrung anerkannt werden, alles darüberhinaus kann anerkannt werden).
Die Stufe 4 ist bereits ein Zugeständnis an dich. Ob du genug Berufserfahrungszeiten für die Stufe 5 besitzt, geht aus deinen Schilderungen nicht hervor. Dafür bräuchtest du insgesamt mindestens 10 Jahre Berufserfahrungen nach dem Studium. Ohne Studium eher 13-16 Jahre einschlägige Berufserfahrung.
MoinMoin:
nicht Berufserfahrung und erst recht nicht einschlägige, es reichen förderliche Zeiten, damit der AG tarifkonform Zeiten anerkennen darf.
shorets:
Wie funktioniert es mit der Anrechnung von Beruferfahrung bzw. förderlichen Zeiten, wenn ich jetzt schon im öD arbeite und Stufe 3 habe, aber als Nebentätigkeit komplett separat von der Vollzeitstelle noch relevante Tätigkeiten ausführe. Kann man diese Nebentätigkeit, obwohl sie parallel zu den förderlichen Zeiten der öD Stelle läuft, zusätzlich draufrechnen?
Bastel:
--- Zitat von: shorets am 21.04.2024 17:20 ---Wie funktioniert es mit der Anrechnung von Beruferfahrung bzw. förderlichen Zeiten, wenn ich jetzt schon im öD arbeite und Stufe 3 habe, aber als Nebentätigkeit komplett separat von der Vollzeitstelle noch relevante Tätigkeiten ausführe. Kann man diese Nebentätigkeit, obwohl sie parallel zu den förderlichen Zeiten der öD Stelle läuft, zusätzlich draufrechnen?
--- End quote ---
Nein.
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