Autor Thema: Mündliche Zusage  (Read 2028 times)

Jamma

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Mündliche Zusage
« am: 10.05.2024 16:26 »
Hallo zusammen,

ich möchte einem bereits zugesagten Job doch nicht antreten. Es wurde noch kein Arbeitsvertrag unterschrieben, jedoch per Mail zugesagt und entsprechende Unterlagen zur Vertragsanfertigung schon eingereicht. Was für Konsequenzen könnten auf mich zukommen?

Sonnige Grüße

RsQ

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Antw:Mündliche Zusage
« Antwort #1 am: 10.05.2024 18:08 »
Praktisch: wohl keine.

Theoretisch: Wieviel Zeit ist noch bis zum geplanten Arbeitsantritt? Ich meine, dass man bis 14 Tage vorher sanktionslos kündigen (bzw. eben absagen) kann. Und selbst danach ist es eher ein Organisationsproblem für den AG. Formell könnte er Schadenersatz verlangen, aber der ist i. d. R. nicht zu belegen.

Lt Koerschgen

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Antw:Mündliche Zusage
« Antwort #2 am: 14.05.2024 11:10 »
Normal passiert da nichts und man ist eher "froh", wenn sich ein Bewerber zeitnah meldet und noch absagt.
Da du noch nichts schriftlich hast (auch wenn eine mündliche Zusage gilt), wird dir da kein Strick draus gedreht.

Ruf einfach bei der Personalabteilung an, bedank dich für die Chance und sprich Klartext. Dann kann potentiell jemand anderes eingestellt werden.

Casa

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Antw:Mündliche Zusage
« Antwort #3 am: 15.05.2024 07:53 »
Hier besteht noch nicht einmal Schadensersatzanspruch dem Grunde nach.

Einfach absagen und gut ist.
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HarveyMiller

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Antw:Mündliche Zusage
« Antwort #4 am: 21.05.2024 18:40 »
Wenn ich stornieren möchte, wie lange im Voraus muss ich dies mitteilen?

MoinMoin

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Antw:Mündliche Zusage
« Antwort #5 am: 21.05.2024 20:24 »
Hier besteht noch nicht einmal Schadensersatzanspruch dem Grunde nach.

Einfach absagen und gut ist.
Ob durch eine nicht fristgerechte Kündigung in diesem Fall keine Schaden entsteht kann ich nicht erkennen, aber ob der Schaden bezifferbar ist oder er selbstverschuldet ist, davon kann man ausgehen.

MoinMoin

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Antw:Mündliche Zusage
« Antwort #6 am: 21.05.2024 20:25 »
Wenn ich stornieren möchte, wie lange im Voraus muss ich dies mitteilen?
Deine schriftliche Kündigung muss entsprechend des mündlichen AVs entsprechend der Kündigungsfristen nach BGB erfolgen, denke ich.

Casa

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Antw:Mündliche Zusage
« Antwort #7 am: 21.05.2024 21:27 »
Es gibt keinen mündlichen AV, denn

Zitat
Es wurde noch kein Arbeitsvertrag unterschrieben, jedoch per Mail zugesagt und entsprechende Unterlagen zur Vertragsanfertigung schon eingereicht.

Aus den Umständen ist ganz deutlich erkennbar, dass noch kein Arbeitsvertrag geschlossen werden soll. Der Vertragsschluss wird der schriftlichen Ausfertigung vorbehalten.



Zitat
Wenn ich stornieren möchte, wie lange im Voraus muss ich dies mitteilen?

Es gibt keine Stornierung von Arbeitsverträgen. Wir sind hier nicht bei Check24, wo du es dir bis 5 Tage vor der Reise noch anders überlegen kannst. Wir sind hier auch nicht im Versandhandel, wo du deine neu gelieferte Kaffeemaschine 14 Tage angucken kannst, um dann die Vertragserklärung zu widerrufen.
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MoinMoin

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Antw:Mündliche Zusage
« Antwort #8 am: 22.05.2024 06:17 »
Da kann man drüber streiten, ob ein Arbeitsplatzangebot und deren Zusage grundsätzlich nicht schon ein AV darstellt.
Wann würde denn deiner Meinung nach ein mündlicher AV geschlossen werden, erst mit Arbeitsantritt?

Casa

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Antw:Mündliche Zusage
« Antwort #9 am: 23.05.2024 15:48 »
Zitat
Da kann man drüber streiten, ob ein Arbeitsplatzangebot und deren Zusage grundsätzlich nicht schon ein AV darstellt.
Wann würde denn deiner Meinung nach ein mündlicher AV geschlossen werden, erst mit Arbeitsantritt?

Wenn sich die Vertragsparteien mündlich auf den Abschluss eines Arbeitsvertrags einigen, i. E. also übereinstimmendes Angebot und Annahme vorliegen. Für den Vertragsschluss darf es keine Vorbehalte geben.

Angebot: Du kannst nächste Woche bei mir als Elektriker anfangen.
Annahme: Okay.

Kein Angebot: Du kannst nächste Woche bei mir als Elektriker anfangen, aber wir schließen erst noch einen schriftlichen Arbeitsvertrag.
Ohne Angebot, keine Annahme möglich.

Sagt der AN dennoch "okay ich arbeite bei dir" stellt diese Aussage ein Angebot dar, dass der AG für einen Vertragsschluss annehmen müsste. Der AG sagt aber, "erst schriftlicher Arbeitsvertrag."



Das tatsächliche Arbeiten ohne eine Einigung stellt einen konkludenten Vertragsschluss dar. Bspw. AV läuft am 31.04.2024 aus und der AN erscheint am 01.05. 8 Uhr zur Arbeit und arbeitet weiter wie bisher (was vom Vorgesetzten geduldet wird). 10 Uhr fällt dann auf, der Vertrag des AN ist ausgelaufen. Pech für den AG, denn es liegt ein neuer Arbeitsvertrag vor.
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TV-Ler

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Antw:Mündliche Zusage
« Antwort #10 am: 23.05.2024 16:42 »
Bspw. AV läuft am 31.04.2024 aus und der AN...
Schwierig  8)