Der AG muss euch stets tariflich korrekt bezahlen, irren ist natürlich des Personalers gutes Recht, aber mit dem Urteil ist er bösgläubig gemacht worden. Also wenn er euch nicht betrügen will, dann würde er jetzt zahlen.
Da es keinen Antrag im rechtlichen Sinne gibt, dann schreibt euren AG doch, dass ihr umgehend euer euch zustehendes Entgelt haben wollt, damit der überforderte Personaler ein wenig unterstützt wird.
Natürlich mit verweis auf das Urteil und natürlich mit dem Verweis, dass ihr ansonsten ebenfalls klagen werdet, denn das kostet euch im Zweifel null Euro. Erstinstanzlich ist keine Anwaltspflicht.
Ob man hier eine Betrugsverdachtsanzeige nachschiebt, sollte man sich auch überlegen.
Alles unter dem Vorbehalt, dass ihr auch die identische übertragenden Tätigkeiten und Zeitanteile habt.