Deswegen ist es auch wichtig, dass dem AG angeboten wird, dass er individuelle Wochenarbeitsstunden im Zeitfenster von 35 bis 40h vereinbaren kann (auch für Neueinstellungen), damit er bei Bedarf nicht "teure" Überstunden anordnen muss und der AN sich nicht einen Nebenjob suchen muss.
Das ist ja am Ende aber nur eine Fexibilisierung von Teilzeit bzw. eine rechtliche Konkretisierung des Anspruchs darauf.
Wenn ich als AG einen TZler habe, der auf 35h geht (und ich als Ag einen TZ "unfreundlichen" AV habe unterschreiben lassen) dann kann ich Mehrarbeit anordnen, ohne das ich Überstundenzuschläge bezahlen muss.
Wenn jedoch 35h VZ ist, dann nicht, dann muss er ÜZuschläge bezahlen, kann dafür aber jeden 35h AN anordnen, dass er 40h arbeitet.
Wenn ich jedoch bei 39h Woche auf 35h TZ gehe und ich nicht der Mehrarbeit zu stimme und nicht einen "schlechten AV habe, dann kann der AG mich nicht zur 40h Woche "zwingen".