Autor Thema: Runter mit der elendingen Arbeitszeit! Umfrage der KOMBA und DBB  (Read 28195 times)

MoinMoin

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Also brauchen wir so wie wir jetzt schon ein Recht auf TZ haben, ein Recht auf VZplus
Jeder sollte also das gesetzliche Recht haben mehr als die tarifliche Wochenarbeitszeit zu arbeiten.

NelsonMuntz

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Also brauchen wir so wie wir jetzt schon ein Recht auf TZ haben, ein Recht auf VZplus
Jeder sollte also das gesetzliche Recht haben mehr als die tarifliche Wochenarbeitszeit zu arbeiten.

Es muss in jedem Fall die Möglichkeit geben, mehr Geld zu verdienen. Das betrifft die von KlammeKassen angesprochenen Berufseinsteiger, die bafög oder einen anderen Ausbildungskredit zurückzahlen müssen, oder z.B. auch Menschen, die vielleicht erst Anfang/Mitte 30 nach Deutschland kommen und für ein auskömmliches Alter dann entsprechend mehr privat vorsorgen müssen.

"Wir sind ein reiches Land" ist eine unzulässige Pauschalaussage, wenn man diese zur Bewertung individueller Einkommensverhältnisse heranzieht und daraus final eine verpflichtende Arbeitszeitreduktion ableitet. Die Menschen haben alle ganz unterschiedliche Startbedingungen für ihr Leben. Um "seines Glückes Schmied" werden zu können, braucht es entsprechende Verdienstmöglichkeiten, die von einem breiten Aus- und Weiterbildungsangebot flankiert werden. Es ist dann die eigenverantwortliche Aufgabe des Individuums, hier den Sweet Spot zwischen Work und Life zu finden.

"Du darfst zwar nicht mehr so viel arbeiten, aber hey: Hier ist die Kindergrundsicherung und Wohngeld für Dich" ist definitiv keine Lösung!

MoinMoin

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Also brauchen wir so wie wir jetzt schon ein Recht auf TZ haben, ein Recht auf VZplus
Jeder sollte also das gesetzliche Recht haben mehr als die tarifliche Wochenarbeitszeit zu arbeiten.

Es muss in jedem Fall die Möglichkeit geben, mehr Geld zu verdienen.
Du meinst bei ein und demselben AG!
Schon jetzt machen viele einen Minijob, on Top. (Sport man steuern und Renteneinzahlung)
Als das geht auch zwei AGs zu haben und Mo-Mi da und Do-Fr dort jeweils 9h abzureisen ist kein Problem, wenn man es will (macht keinen unterschied steuerlich, auch wenn viele das nicht begreifen)

NelsonMuntz

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Also brauchen wir so wie wir jetzt schon ein Recht auf TZ haben, ein Recht auf VZplus
Jeder sollte also das gesetzliche Recht haben mehr als die tarifliche Wochenarbeitszeit zu arbeiten.

Es muss in jedem Fall die Möglichkeit geben, mehr Geld zu verdienen.
Du meinst bei ein und demselben AG!
Schon jetzt machen viele einen Minijob, on Top. (Sport man steuern und Renteneinzahlung)
Als das geht auch zwei AGs zu haben und Mo-Mi da und Do-Fr dort jeweils 9h abzureisen ist kein Problem, wenn man es will (macht keinen unterschied steuerlich, auch wenn viele das nicht begreifen)

Natürlich geht das - aber warum soll es explizit NICHT gehen, einem Arbeitgeber 5x8h in der Woche anzubieten? Das ist doch auch eine Frage der Effizienz: 2 Jobs sind eben oft auch an zwei Orten: Das kostet Zeit und schädigt u.U. sogar die Umwelt.

XLS

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....Bereitschaftsdienste, Feuerwehr, Polizei usw. waren schon immer rund um die Uhr erreichbar. Das muss auch so bleiben - es geht gar nicht anders. Aber auch für diese Bereiche kann es Arbeitszeitsenkungen gleichermassen geben. Sie haben eben dann drei andere Tage in der Woche frei, nicht zwingend freitags bis sonntags. Wo liegt das Problem?

NelsonMuntz

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....Bereitschaftsdienste, Feuerwehr, Polizei usw. waren schon immer rund um die Uhr erreichbar. Das muss auch so bleiben - es geht gar nicht anders. Aber auch für diese Bereiche kann es Arbeitszeitsenkungen gleichermassen geben. Sie haben eben dann drei andere Tage in der Woche frei, nicht zwingend freitags bis sonntags. Wo liegt das Problem?

Das Problem liegt in dem daraus bedingten Anstieg des Personalbedarfs - Wer bezahlt diese Leute denn? Der Geldbrunnen?

XLS

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Die Liste könnte noch endlos erweitert werden. Z. B. Muss ein kommunales Schwimmbad auch nicht 7 Tage die Woche je 11 Stunden geöffnet sein.
Denn selbstverständlich sollte sich das Nutzungsverhalten des kommunale Steuerzahlers, der den Schwimmbadbetrieb finanziert, am Freizeitbedürfnis der Aushilfe im Kassenhäuschen orientieren.

Solche Glanzlichter sollte man im öffentlichen Dienst einfach entlassen. Dann könnte man die Fleißigen auch besser bezahlen und hätte trotzdem noch Geld gespart.

....Schwimmbäder müssen nicht an 7 Tagen über 10 Stunden geöffnet bleiben. Die 4 Tage Woche kann auch für das Schwimmbadpersonal eingerichtet werden, wenn sie z. B. abwechselnd mehrschichtig an 5 Tagen arbeiten, zwei Schließtage sollten kein Problem sein. Wo liegt das Problem....?

XLS

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....Bereitschaftsdienste, Feuerwehr, Polizei usw. waren schon immer rund um die Uhr erreichbar. Das muss auch so bleiben - es geht gar nicht anders. Aber auch für diese Bereiche kann es Arbeitszeitsenkungen gleichermassen geben. Sie haben eben dann drei andere Tage in der Woche frei, nicht zwingend freitags bis sonntags. Wo liegt das Problem?

Das Problem liegt in dem daraus bedingten Anstieg des Personalbedarfs - Wer bezahlt diese Leute denn? Der Geldbrunnen?

Wie handhabt es die Bahn bei den Lokführern? Bleiben die Züge stehen? Werden Fahrpläne ausgedünnt?

XLS

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Also brauchen wir so wie wir jetzt schon ein Recht auf TZ haben, ein Recht auf VZplus
Jeder sollte also das gesetzliche Recht haben mehr als die tarifliche Wochenarbeitszeit zu arbeiten.

Es muss in jedem Fall die Möglichkeit geben, mehr Geld zu verdienen.
Du meinst bei ein und demselben AG!
Schon jetzt machen viele einen Minijob, on Top. (Sport man steuern und Renteneinzahlung)
Als das geht auch zwei AGs zu haben und Mo-Mi da und Do-Fr dort jeweils 9h abzureisen ist kein Problem, wenn man es will (macht keinen unterschied steuerlich, auch wenn viele das nicht begreifen)

....wer mit seiner Freizeit nicht viel anzufangen weiß, Geld verdienen als einzig wichtigen Lebensinhalt sieht bzw. wenig Lebensinhalte außerhalb von Erwerbsarbeit sieht - der / dem stehen alle Möglichkeiten offen...es ist nicht verboten, 7 Tage die Woche zu arbeiten, zwei - drei Jobs zu haben und dabei im Rahmen der Geringfügigkeit sogar noch Abgaben zu sparen.

...wer möchte, kann um 2 Uhr aufstehen, dem Bäcker beim Brötchenbacken helfen oder Tageszeitungen austragen und sich danach gegen 7 Uhr auf seinem Arbeitsplatz im öD einfinden...das geht alles uneingeschränkt.
« Last Edit: 05.05.2024 11:50 von XLS »

NelsonMuntz

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Wie handhabt es die Bahn bei den Lokführern? Bleiben die Züge stehen? Werden Fahrpläne ausgedünnt?

Wenn es nach erfolgter AZ-Reduktion nicht mehr Lokführer gibt - dann: Ja! Der nicht arbeitende Lokführer bewegt eben auch keinen Zug. Der am Strand liegende Feuerwehrmann löscht auch keine Brände. Wenn es in all diesen Branchen vollen Lohn bei weniger Arbeit geben soll, dann braucht es eben mehr Personal.

Dass die Bahn sich tatsächlich am "Geldbrunnen" Steuertopf bedient, hat übrigens zur Konsequenz, dass für die Angestellten im öD auch weniger drin ist.

Zitat
....wer mit seiner Freizeit nicht viel anzufangen weiß, Geld verdienen als einzig wichtigen Lebensinhalt sieht bzw. wenig Lebensinhalte außerhalb von Erwerbsarbeit sieht - der / dem stehen alle Möglichkeiten offen...es ist nicht verboten, 7 Tage die Woche zu arbeiten, zwei - drei Jobs zu haben und dabei im Rahmen der Geringfügigkeit sogar noch Abgaben zu sparen.

Ohne auf die Polemik in Deinen Worten einzugehen: Warum soll es verboten(!) werden, 8h/Tag für einen AG zu arbeiten?

XLS

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....möglich sein sollte eine Überstundenvergütung über die Regelarbeitszeit hinaus, gibts ja jetzt auch schon, jedoch nur bei betrieblicher Erforderlichkeit. Bei einer generellen Absenkung der Arbeitszeit könnte sich der Bedarf nach Überstunden erhöhen - hier können sich die fleißigen Mitarbeiter melden und sich über ihre Mehrarbeitsvergütung freuen.

...wichtig ist das normative Konstrukt, d. h. die Entgelttabellen auf der Basis der neuen / abgesenkten Wochenarbetszeit auszurichten (z. B. 35 h Woche als Normalität, was jeder darüber hinaus macht, ist individuell zu regeln).
« Last Edit: 05.05.2024 12:08 von XLS »

NelsonMuntz

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....möglich sein sollte eine Überstundenvergütung über die Regelarbeitszeit hinaus, gibts ja jetzt auch schon, jedoch nur bei betrieblicher Erforderlichkeit. Bei einer generellen Absenkung der Arbeitszeit könnte sich der Bedarf nach Überstunden erhöhen - hier können sich die fleißigen Mitarbeiter melden und sich über ihre Mehrarbeitsvergütung freuen.

Aber das ist doch in den genannten Bereichen wie Bahn, Feuerwehr, Krankenhaus immer der Fall: Für den regulären Betrieb werden X Arbeitsstunden benötigt. Senkt man hier die Arbeitsstunden pro Mitarbeiter, benötigt man eben mehr Mitarbeiter.

Ich gehe aber stark davon aus, dass es inbesondere in den kommunalen Büro-Jobs schlicht zur Arbeitsverdichtung führt. Angeordnete Überstunden wird es eher weniger geben, vielmehr den Druck, die ohnehin oft erhebliche Arbeitslast in geringerer Zeit zu bewältigen.

MoinMoin

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....möglich sein sollte eine Überstundenvergütung über die Regelarbeitszeit hinaus, gibts ja jetzt auch schon, jedoch nur bei betrieblicher Erforderlichkeit. Bei einer generellen Absenkung der Arbeitszeit könnte sich der Bedarf nach Überstunden erhöhen - hier können sich die fleißigen Mitarbeiter melden und sich über ihre Mehrarbeitsvergütung freuen.
Wo steht eigentlich geschrieben, dass man als AN nicht eine 42h Woche beim AG vereinbaren darf?
Ist das bei tarifgebundenen AN verboten wegen TVG?

Also 48h Woche ist möglich, alles nur eine Verhandlungssache!

TZ ist auch möglich, alles nur eine Verhandlungssache, wenn man einen bockigen AG hat.

Wenn die Tarifparteien eine Stundenreduktion bei vollen Lohnausgleich vereinbaren wollen, dann ist das ja pro Stunde rund 2,5-3% (Stunden)-lohnerhöhung.

Damit alle unter einen Hut kommen, wird man eben doch eine solche Vereinbarung treffen:
Reduktion um 1h, dafür 0% Lohnerhöhung. (der AG freut sich, denn dafür wird er 0% mehr Personal in den meisten seiner Bereiche (Polizei, Feuerwehr sind durch Beamte zu besetzen) brauchen, und da wo Publikum ist, da wird halt die Öffnungszeit reduziert).
Ok dadurch werden dort natürlich die Nachwuchsprobleme größer, aber ....

Wer Lohnerhöhung von 2,5% will, der kann sich dafür entscheiden diese 1h mehr zu arbeiten.
Und da wo der AG temporär mit seinem Personal nicht auskommt, da werden dann halt Überstunden angeordnet.

Und in den anderen Bereichen (Lokführer, werden abgeschafft, da kann einer auch 10 Loks überwachen, Pflegeheime machen mehr Lebendkontrolle etc. per Video und Smarttechnologie, den Tee bringen die Servierrobos,----) wirds halt weiter verdichtet.

Aber solange wir im öD noch im Mittelfeld der Arbeitszeiten leben, werden wir wohl nicht "Vorreiter" spielen.

MoinMoin

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....möglich sein sollte eine Überstundenvergütung über die Regelarbeitszeit hinaus, gibts ja jetzt auch schon, jedoch nur bei betrieblicher Erforderlichkeit. Bei einer generellen Absenkung der Arbeitszeit könnte sich der Bedarf nach Überstunden erhöhen - hier können sich die fleißigen Mitarbeiter melden und sich über ihre Mehrarbeitsvergütung freuen.

Aber das ist doch in den genannten Bereichen wie Bahn, Feuerwehr, Krankenhaus immer der Fall: Für den regulären Betrieb werden X Arbeitsstunden benötigt. Senkt man hier die Arbeitsstunden pro Mitarbeiter, benötigt man eben mehr Mitarbeiter.

Ich gehe aber stark davon aus, dass es inbesondere in den kommunalen Büro-Jobs schlicht zur Arbeitsverdichtung führt. Angeordnete Überstunden wird es eher weniger geben, vielmehr den Druck, die ohnehin oft erhebliche Arbeitslast in geringerer Zeit zu bewältigen.
und zwar egal ob per TZ oder WAZ reduktion.

NelsonMuntz

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und zwar egal ob per TZ oder WAZ reduktion.

Nein, TZ erhält weniger Geld und muss weniger leisten. Weniger WAZ bedeutet hier aber gleiches Geld - muss man dann auch Gleiches für leisten. Wär ich Kämmerer, würde ich das ganz genau so betrachten.

Habt Ihr alle ein Glück, dass ich kein Kämmerer bin ;)