....möglich sein sollte eine Überstundenvergütung über die Regelarbeitszeit hinaus, gibts ja jetzt auch schon, jedoch nur bei betrieblicher Erforderlichkeit. Bei einer generellen Absenkung der Arbeitszeit könnte sich der Bedarf nach Überstunden erhöhen - hier können sich die fleißigen Mitarbeiter melden und sich über ihre Mehrarbeitsvergütung freuen.
Wo steht eigentlich geschrieben, dass man als AN nicht eine 42h Woche beim AG vereinbaren darf?
Ist das bei tarifgebundenen AN verboten wegen TVG?
Also 48h Woche ist möglich, alles nur eine Verhandlungssache!
TZ ist auch möglich, alles nur eine Verhandlungssache, wenn man einen bockigen AG hat.
Wenn die Tarifparteien eine Stundenreduktion bei vollen Lohnausgleich vereinbaren wollen, dann ist das ja pro Stunde rund 2,5-3% (Stunden)-lohnerhöhung.
Damit alle unter einen Hut kommen, wird man eben doch eine solche Vereinbarung treffen:
Reduktion um 1h, dafür 0% Lohnerhöhung. (der AG freut sich, denn dafür wird er 0% mehr Personal in den meisten seiner Bereiche (Polizei, Feuerwehr sind durch Beamte zu besetzen) brauchen, und da wo Publikum ist, da wird halt die Öffnungszeit reduziert).
Ok dadurch werden dort natürlich die Nachwuchsprobleme größer, aber ....
Wer Lohnerhöhung von 2,5% will, der kann sich dafür entscheiden diese 1h mehr zu arbeiten.
Und da wo der AG temporär mit seinem Personal nicht auskommt, da werden dann halt Überstunden angeordnet.
Und in den anderen Bereichen (Lokführer, werden abgeschafft, da kann einer auch 10 Loks überwachen, Pflegeheime machen mehr Lebendkontrolle etc. per Video und Smarttechnologie, den Tee bringen die Servierrobos,----) wirds halt weiter verdichtet.
Aber solange wir im öD noch im Mittelfeld der Arbeitszeiten leben, werden wir wohl nicht "Vorreiter" spielen.