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[Allg] PKV nach einmonatiger Elternzeit teurer
Landesdiener:
--- Zitat von: Tota am 22.04.2024 21:53 ---Ich finde das äußerst kurios. Und noch kurioser finde ich, dass anscheinend noch niemand über diese Problematik gesprochen hat, ich finde zumindest nichts im Internet! Muss doch jemand anderem auch schon mal aufgefallen sein?!
--- End quote ---
Meine Rede, sehr kurios und ich glaube nicht normal. Da stimmt meiner Meiner nach etwas nicht mit der Vertragsgestaltung.
PushPull:
Also auf Nachfrage bei meinem Makler gilt das auch für die Barmenia. Aber nur folgender Sachverhalt aufgrund der Umstellung auf 30% ab zwei Kindern (in NRW):
Höheres Einstiegsalter, lediglich auf den Hochstufanteil von 20 Prozent beim späteren Wechsel von 30 auf 50 Prozent Beihilfesatz. Das könne man mit einer großen Anwartschaft verhindern, die kostet pro Monat aber 50 Euro. Lohnt sich also nicht, wenn man nicht super früh Elternteil wird. Wenn man ca. bis 23-25 Jahre Kindesalter unterhaltspflichtig ist und mehr als ein Kind hat und beide etwas auseinander liegen, reden wir ja hier von 25-29 Jahren reduziertem Beihilfesatz. Dann sind die Jahre bis zur Pension (da geht es ja wieder auf 30% Beihilfe) ja absehbar und die Zusatzkosten halten sich in Grenzen.
Tota:
Danke für die Info PushPull!
Scheint also doch normal zu sein! Ich habe auf Nachfrage ebenfalls gehört dass es keine Anwartschaft gibt dafür!
Casa:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,123464.0.html
Beitrag #7
Tota:
--- Zitat von: Casa am 07.05.2024 15:55 ---https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,123464.0.html
Beitrag #7
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Habe gerade schon dort kommentiert, dass das Vorgehen der PKV somit korrekt ist! Schade! Ist halt auf Dauer ungünstiger für Leute die nur kurz in Elternzeit sind!
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