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[Allg] PKV nach einmonatiger Elternzeit teurer
Tagelöhner:
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung müssen auch in der Zukunft mit ordentlichen Beitragssteigerungen rechnen, weil sie als Solidargemeinschaft kostspielige eigentlich gesamtgesellschaftliche Verpflichtungen aufgebürdet bekommen haben. Daher bitte einfach mal den Blick etwas über den eigenen Tellerrand weiten, das soll bei der Beurteilung der eigenen Situationen manchmal hilfreich sein.
Landesdiener:
Ich verstehe gar nicht, warum du zwei Tarife hast. Bei mir ist das ein Tarif. Ein Beihilfe-Tarif hat ja als Besonderheit im Vergleich zu einer normalen Vollversicherung die Klausel, dass der Umfang immer an den jeweiligen Beihilfesatz angepasst wird. Sprich der Tarif bleibt der gleiche, nur der Erstattungssatz ändert sich.
Tota:
--- Zitat von: Tagelöhner am 19.04.2024 11:13 ---Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung müssen auch in der Zukunft mit ordentlichen Beitragssteigerungen rechnen, weil sie als Solidargemeinschaft kostspielige eigentlich gesamtgesellschaftliche Verpflichtungen aufgebürdet bekommen haben. Daher bitte einfach mal den Blick etwas über den eigenen Tellerrand weiten, das soll bei der Beurteilung der eigenen Situationen manchmal hilfreich sein.
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Um das geht es ja nicht! Natürlich wird die PKV immer teurer! Das steht doch gar nicht zur Debatte. Es handelt sich aber hier nicht um eine normale Beitragssteigerung, sondern einer aufgrund eines höheren Eintrittsalters!
Tota:
--- Zitat von: Landesdiener am 19.04.2024 12:12 ---Ich verstehe gar nicht, warum du zwei Tarife hast. Bei mir ist das ein Tarif. Ein Beihilfe-Tarif hat ja als Besonderheit im Vergleich zu einer normalen Vollversicherung die Klausel, dass der Umfang immer an den jeweiligen Beihilfesatz angepasst wird. Sprich der Tarif bleibt der gleiche, nur der Erstattungssatz ändert sich.
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Gut, das kann ja jede Versicherung anders handhaben. Hier ist es aber wohl so! Sowohl in der alten Bisex-Welt als auch bei den Unisex Tarifen.
Landesdiener:
--- Zitat von: Tota am 19.04.2024 15:18 ---
--- Zitat von: Landesdiener am 19.04.2024 12:12 ---Ich verstehe gar nicht, warum du zwei Tarife hast. Bei mir ist das ein Tarif. Ein Beihilfe-Tarif hat ja als Besonderheit im Vergleich zu einer normalen Vollversicherung die Klausel, dass der Umfang immer an den jeweiligen Beihilfesatz angepasst wird. Sprich der Tarif bleibt der gleiche, nur der Erstattungssatz ändert sich.
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Gut, das kann ja jede Versicherung anders handhaben. Hier ist es aber wohl so! Sowohl in der alten Bisex-Welt als auch bei den Unisex Tarifen.
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Mir kommt das nach wie vor komisch vor. Bei welcher Versicherung bist du? Ist das bei anderen auch so?
Jedenfalls bekommt es dann aber eine gewisse Logik. Ein Tarif wurde bei dir komplett beendet und nach der Elternzeit wieder neu abgeschlossen. Im Gegensatz zu einem normalen Beihilfe-Tarif, der weiter besteht und nur im Umfang angepasst wird.
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