...bei diesen nahtlosen Übergängen in einen neuen (anderen) AV gibt es keine Probezeit, wenn man zuvor schon länger als 6 Monate beschäftigt war...
Steht wo?
Wenn es im Vertrag, den man unterschreibt, steht, ist es warum nicht gültig? Auf Basis welcher Rechtsgrundlage?
Wie gesagt unter folgender Maßgabe, dass der Tarifvertrag unmittelbar unzwingend gilt. Das ist in 99% aller Arbeitsverhältnisse der Fall, da man den Tarifvertrag durch Einbeziehungsabrede für verbindlich erklärt hat.
§ 4 Abs. 3 TVG
(1) Die
Rechtsnormen des Tarifvertrags, die den Inhalt, den Abschluß oder die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen,
gelten unmittelbar und zwingend zwischen den beiderseits Tarifgebundenen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen. Diese Vorschrift gilt entsprechend für Rechtsnormen des Tarifvertrags über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen.
(2) Sind im Tarifvertrag gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien vorgesehen und geregelt (Lohnausgleichskassen, Urlaubskassen usw.), so gelten diese Regelungen auch unmittelbar und zwingend für die Satzung dieser Einrichtung und das Verhältnis der Einrichtung zu den tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
(3)
Abweichende Abmachungen sind nur zulässig, soweit sie durch den Tarifvertrag gestattet sind oder eine Änderung der Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten.Längere Probezeit ist nicht durch Tarifvertrag gestattet und nicht zugunsten des AN --> Nichtig nach § 134 BGB