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[RP] Verbeamtung: Abzüge bei Ermittlung der Zeiten für Erfahrungsstufe

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Master RLP:
Hallo,

ich arbeite seit fast 14 Jahren als Tarifbeschäftigter bei Behörden in RLP und mein Arbeitgeber hat mir ein Angebot für eine Verbeamtung in der A10 vorgelegt (mit einem Jahr Probezeit).

Die berücksichtungsfähigen Zeiten aus Tätigkeiten nach meinem Studium aus der Beschäftigung beim Land sowie auch Zeiten vorher aus der Privatwirtschaft und aus dem Zivildienstzeit (nach § 30 LBesG RLP) wurden alle anerkannt, soweit so gut.
Dann werden mir 2,5 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Zugangsvoraussetzung für den Einstieg das III. Einstiegsamt (nach § 18 LVO RLP) sowie 3 Jahre für den direkten Einstieg in das erste Beförderungsamt wegen einem Masterstudium (nach § 9 LVO RLP) abgezogen, das kann ich nachvollziehen.
Allerdings werden mir jetzt weitere 3 Jahre für eine Probezeit abgezogen, obwohl die regelmäßige Probezeit von 3 Jahren nur um 2 Jahre auf die Mindestprobezeit von einem Jahr verkürzt wird (§ 11 LVO RLP und § 20 LBG RLP). Da stelle ich mir die Frage, ob der Abzug von 3 Jahren gerechtfertig ist oder ob ein Abzug von 2 Jahren korrekt wäre. Oder gibt es noch es noch irgendwelche anderen Abzugszeiten, die ich übersehen habe?

Ich freue mich auf Eure Antworten.

Casa:
Wo wird abgezogen? Beim Dienstalter?



--- Zitat ---Dann werden mir 2,5 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Zugangsvoraussetzung für den Einstieg das III. Einstiegsamt (nach § 18 LVO RLP)
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Warum? Was hast du studiert und was beinhaltet die Stelle?



--- Zitat ---sowie 3 Jahre für den direkten Einstieg in das erste Beförderungsamt wegen einem Masterstudium (nach § 9 LVO RLP) abgezogen
--- End quote ---

Warum "wegen" dem Masterstudium?



--- Zitat ---Allerdings werden mir jetzt weitere 3 Jahre für eine Probezeit abgezogen, obwohl die regelmäßige Probezeit von 3 Jahren nur um 2 Jahre auf die Mindestprobezeit von einem Jahr verkürzt wird (§ 11 LVO RLP und § 20 LBG RLP). Da stelle ich mir die Frage, ob der Abzug von 3 Jahren gerechtfertig ist oder ob ein Abzug von 2 Jahren korrekt wäre. Oder gibt es noch es noch irgendwelche anderen Abzugszeiten, die ich übersehen habe?
--- End quote ---

Die Einstellung 1. Beförderungsamt, Verkürzung Probezeit, Anerkennung Berufserfahrung in der Privatwirtschaft sind insgesamt Kann-Bestimmungen. Hier kann man keine exakte Berechnung durchführen, im Sinne von 1 Jahr Berufserfahrung verkürzt Probezeit um 1 Jahr.



Master RLP:
Von meinen erreichten und angerechneten beruflichen Zeiten wird abgezogen, also Dienstalter.

--- Zitat ---Wo wird abgezogen? Beim Dienstalter?
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BWL und die Stelle ist auch in die Richtung.

--- Zitat ---Warum? Was hast du studiert und was beinhaltet die Stelle?
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Es wird nicht wegen dem Studium abgezogen sondern der Einstieg in das erste Beförderungsamt kann wegen dem Masterstudium erfolgen. 3 Jahre werden abgezogen, da man bei einem Start im Einstiegsamt erst nach 3 Jahren hätte befördert werden können.

--- Zitat ---Warum "wegen" dem Masterstudium?
--- End quote ---

Also könnte man mir trotzdem 3 Jahre dafür abziehen, obwohl ich ein Jahr Probezeit absolvieren muss?

--- Zitat ---Die Einstellung 1. Beförderungsamt, Verkürzung Probezeit, Anerkennung Berufserfahrung in der Privatwirtschaft sind insgesamt Kann-Bestimmungen. Hier kann man keine exakte Berechnung durchführen, im Sinne von 1 Jahr Berufserfahrung verkürzt Probezeit um 1 Jahr.
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Casa:

--- Zitat ---Also könnte man mir trotzdem 3 Jahre dafür abziehen, obwohl ich ein Jahr Probezeit absolvieren muss?
--- End quote ---

Entschuldige die späte Antwort, ich habe deinen Beitrag eben erst gesehen.

Wie gesagt, es sind Kann-Bestimmungen. Wenn wegen des Masterstudiums eine Einstellung im 1. Beförderungsamt erfolgen soll, dann sehe ich weniger Ermessensspielraum der Behörde für eine zusätzliche Berücksichtigung der beruflichen Vorerfahrung für die Einstellung in die A10. I. E. kann sodann mehr berufliche Vorerfahrung zu Gunsten einer höhere Dienstaltersstufe berücksichtigt werden.

KlammeKassen:
Wie kommt es, dass du so ein Angebot zur Verbeamtung erhalten hast?
Supergute Leistungen oder sehr seltene Fachrichtung?

Manche Arbeitgeber pissen sich da nämlich sehr an, ein normales Uni-Studium als Verbeamtungsgrundlage anzuerkennen.

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