Hallo allseits,
ich lege seit 2016 Widerspruch wegen der nicht gewährten amtsangemessene Alimentation ein und bitte auch um Ruhendstellung und um Verzicht auf Einrede der Verjährung. In diesem und letzten Jahr wurde mir aber nur der Eingang des Widerspruchs bestätigt, mitgeteilt, dass man den Widerspruch derzeit nicht bescheiden könne. Der Verzicht auf die Einrede der Verjährung fehlt jedoch.
Ich habe dem NLBV geschrieben, dass ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung ein Gebot der Fairness wäre, wenn man den Widerspruch nicht bescheiden könne, bisher aber noch keine Reaktion erhalten.
Welche Folgen hat es, dass das NLBV den Verzicht auf Einrede der Verjährung nicht mehr ausspricht?
Es wird langsam Zeit, dass Karlsruhe sich endlich mal rührt.