Autor Thema: [NI] Niedersächsische Familienergänzungszuschlagsverordnung  (Read 27834 times)

Grandia

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Genau dies ist es aber. Eine zusätzliche Zahlung zum Weihnachtsgeld für das erste und zweite Kind von je 1000€. Das Dritte und jedes weitere Kind bekommt nichts. So verstehe ich das.

HochlebederVorgang

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Dritte und weitere Kinder bekommen ja genug über den Ergänzungszuschlag... Hier erfolgt ein
Eingeständnis nach dem anderen.

Wilkinson13

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Nein Jungs, cool bleiben: 8)
Der Referentenentwurf sieht eine Zahlung für jedes Kind vor:

"Kinderweihnachtsgeld" wird bereits über den § 63 Abs. 2 NBesG gezahlt.
250+250+500 für jedes Weitere.
Wenn der Entwurf stimmt und du >Grandia< richtig liegst, würde das
in meinem Falle (3 Kinder) zu den 1000,- Euro (Abs.2) weitere 3.000,- Euro (§63a) brutto bedeuten.

Lunze

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Das stimmt so nicht. Stufe 2 und 3 betreffen nur die ersten zwei Kinder. Siehe
https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/besoldung/familienzuschlag/familienzuschlag-haufig-gestellte-fragen-203717.html
Daher gehen die weiteren Kinder leer aus.

Wilkinson13

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Ja stimmt...les ich auch so. Verdammt! :-\
Wie will man das denn begründen?

Goldene Vier

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Ja stimmt...les ich auch so. Verdammt! :-\
Wie will man das denn begründen?
Steht doch in der Pressemitteilung:

2.   Um den aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichts abgeleiteten Maßstäben für eine amtsangemessene Alimentierung der Beamten- und Richterschaft gerecht zu werden, soll für das Jahr 2024 einmalig für jedes erste und zweite Kind ein Betrag in Höhe von 1.000 Euro gezahlt werden, soweit die Kinder bei der Berechnung der Besoldung berücksichtigt werden. Für zwei Kinder ergibt sich also eine Summe von 2.000 Euro. Die Kosten des Landes betragen dafür rund 105 Millionen Euro

SwenTanortsch

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Hier findet sich das typische Handeln wieder, nämlich der verfassungsrechtlich nicht haltbare Versuch, die amtsangemessene Alimentation zu errechnen, indem man sowohl vernachlässigt, dass das sachlich nicht möglich ist, als auch, dass der dazu herangezogene Maßstab der Mindestalimentation dazu sachlich ungeeignet ist, nämlich dass sie nur die Grenze zur Unteralimentation beschreibt, ohne dass allein mit ihr eine sachliche Aussage über die Höhe der amtsangemessenen Alimentation möglich wäre.

Da ein Fehlbetrag von rund 2.000,- € zur Bemessung der Mindestalimentation, wie sie der Gesetzentwurf berechnen möchte, fehlt, regelt man die entsprechenden Beträge, die man nicht nur einmalig einem Kind, nämlich mit 2.000,- dem zweiten widmen kann (was noch einmal Kosten einsparen würde, jedoch zu eindeutig gleichheitswidrig wäre). Da davon auszugehen ist, dass die Grundsicherungsbeträge auf lange Sicht nicht substanziell abgesenkt, jedoch die Alimentation verfassungsrechtlich sachwidrig auf diese fokussiert bleiben werden, wird man ab jetzt das Ziel verfolgen, sofern das nicht gerichtlich unterbunden wird, nun jedes Jahr entsprechende Zuschläge für Kinder zu kreiieren, ohne einen entsprechenden Bedarf sachgerecht zu konkretisieren, da er sich auch nicht hinreichend konkretisieren lassen dürfte.

Grandia

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Diesen Monat gab's noch keinen Ergänzungszuschlag.

Firefighter78

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@Grandia: hast du schon einen Bescheid oder Ähnliches bekommen? Ich habe den Antrag Anfang Juli gestellt, aber bisher keine Antwort erhalten.

Grandia

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Das nicht, aber gäbe es den Zuschlag, wäre er überwiesen worden. Ich habe bisher Nachzahlungen, Verrechnung und Ähnliches immer mit der Besomdung und nie extra bekommen. Ich denke, dass die Berechnung einfach noch nicht im Sxstem ist.

Mg2730

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Kleine Frage am Rande zum Nds Familienergänzungszuschlag:

Beamter mit 3 Kindern ist sich bewusst, dass er diesen nicht erhalten wird, da die Ehefrau über der festgelegten Hinzuverdienergrenze liegt.
Muss der Familienergänzungszuschlag trotzdem beantragt werden um einen ablehnenden Bescheid zu erhalten gegen den dann möglicherweise geklagt werden kann ?
Oder ist es generell ausreichend zum Jahresende der Besoldung zu widersprechen?

Besten Dank für Rückmeldungen vorab.

Grandia

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Diese Dinge sind ungekoppelt. Man kann den Antrag stellen UND den Widerspruch einlegen. Der Antrag für den Zuschuss ist hinfällig, verdient der Partner mehr als Mindestlohn und mehr als 10h/Woche. Es scheint fast mit Absicht nahe an der sozialversicherungspflichtigen Grenze zu liegen, wenn ich mich nicht vertue.

Geduld ist begrenzt

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ich bin ja mal gespannt wie lange die Verordnung Bestand hat.
Aber generell ist das Besoldungssystem absurd. Mit A9Z bekommt man die um 100€ erhöhten Familienzuschläge für Kind 1 und 2. Ab gehobener Dienst entfällt das aber. Wenn man dann also nach A10 (z.B.  durch Praxisaufstieg) befördert wird, hat man ca. 100€ weniger in der Tasche. Das Grundgehalt A10 ist zwar höher als A9 plus Amtszulage, durch die Familienzuschläge hat der A9er aber eine höhere Besoldung als der A10er.
Greift jetzt jedoch der Familienergänzungszuschlag, dann hat der A10er wieder die Nase vorn, weil dem A9er die Amtszulage vom Familienergänzungszuschlag abgezogen wird... Wo ist da die Logik?

clarion

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Die Beamtenfamilie als Bedarfsgemeinschaft. Leistung, Eignung und Befähigung ist out Demnächst gilt das Fertilitätsprinzip

revenant

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Das heißt, wenn ich zwei Zählkinder habe, für die ich Unterhalt bezahle und zwei weitere Kinder, die bei mir leben (für die ich Stufe 3 und 4 erhalte) gehe ich "leer" aus?