Das funktioniert aber anders, da wir hier kein formelles Gesetz haben.
Die Rechtsverordnung kann nach § 47 VwGO direkt durch das OVG überprüft werden, ggf. sogar im Eilverfahren.
Dass Widersprüche nicht mehr ruhend gestellt werden, ist doch nur zu begrüßen. So wird der Tüdelkram noch schneller einer Überprüfung zugeführt.
Mit welcher Begründung sollte denn mein Widerspruch für 23 und auch 24 abgelehnt werden: Genau, mit der tollen neuen RVO. Und dann direkt zum OVG. Das Ding wird kein halbes Jahr überleben!
Und das Schöne: Auch das OVG darf sich in diesem Verfahren zu Abstandsgebot, Mehrverdienerfamilie, Steuergeheimnis, d.h. zu allen Fragen, die die absurden Systeme in anderen Bundesländern auch aufweisen, äußern.