Autor Thema: [NI] Niedersächsische Familienergänzungszuschlagsverordnung  (Read 34165 times)

Grandia

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Die Grundversorgung stellt das Minimum für Bürgergeldempfänger dar. Das Minimum der Beamten ist per Definition Das Minimum der Bürgergeldempfänger + 15%. 4 köpfige Familie vorausgesetzt für den Vergleich.
Warum sollten Hinzuverdienste der Bürgergeldempfänger Einfluss auf das Minimum der Beamten haben? Damit der am niedrigsten besoldete Alleinverdiener mit Frau und 2 Kindern NIEMALS weniger haben kann als der vergleichbare Bürgergeldempfänger, weil er hinzuverdienen darf.
Im Umkehrschluss müssten genau diese Beamten monatlich  384€ Netto zusätzlich mehr bekommen.


Grandia

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Ich bin gespannt, ob der Referentenentwurf 1 zu 1 übernommen wurde. Das sollte dann ja bald im NBesG eingegliedert werden.


HochlebederVorgang

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Ich muss mich doch wieder zurückmelden...

Diese Verordnung ist eine Totgeburt und wird hoffentlich dem OVG zeitnah vorgelegt werden.



Grandia

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Ich weiß nicht... andere Bundesländer kommen bisher gut damit klar. Das BverG ist ja nicht sonderlich schnell mit seinen Entscheidungen und in Niedersachsen werden Widersprüche nicht mehr ruhend gestellt.
Das ist ein totaler Sieg in Hinblick auf minimale Ausgaben für diese "Amtsangemessenheit"...
Was für ein Prozentsatz wird klagen? 5% der Beamten?

HochlebederVorgang

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Das funktioniert aber anders, da wir hier kein formelles Gesetz haben.

Die Rechtsverordnung kann nach § 47 VwGO direkt durch das OVG überprüft werden, ggf. sogar im Eilverfahren.

Dass Widersprüche nicht mehr ruhend gestellt werden, ist doch nur zu begrüßen. So wird der Tüdelkram noch schneller einer Überprüfung zugeführt.

Mit welcher Begründung sollte denn mein Widerspruch für 23 und auch 24 abgelehnt werden: Genau, mit der tollen neuen RVO. Und dann direkt zum OVG. Das Ding wird kein halbes Jahr überleben!

Und das Schöne: Auch das OVG darf sich in diesem Verfahren zu Abstandsgebot, Mehrverdienerfamilie, Steuergeheimnis, d.h. zu allen Fragen, die die absurden Systeme in anderen Bundesländern auch aufweisen, äußern.

« Last Edit: 03.07.2024 12:32 von HochlebederVorgang »

HochlebederVorgang

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Niedersachsen hat hier von allen Bundesländern mit der Lösung über Ermächtigungsgrundlage und RVO den dämlichsten Weg von allen gewählt.

Und zwar in der Hinischt, dass dieses verfassungswidrige Vorgehen schneller als in anderen Bundesländern einer Überprüfung zugeführt wird und das Kartenhaus dann hoffentlich endlich mal zusammenfällt.


Grandia

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Verstehe ich nicht. Der Familienergänzungszuschlag ist doch im NbesG verortet, rückwirkend bis zum 01.01.2023.
Lediglich die Höhe ist per Verordnung geregelt.
Die Berechnungen sind sogar teilweise einleuchtend, ob nun subjektiv fair oder nicht.
Ich bitte um genauere Erläuterung, warum dieser Fall vom OVG leichter zu behandeln ist.

HochlebederVorgang

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Es geht nicht um leichter zu behandeln. Nds. hat als einziges Bundesland für die Ausgestaltung die Verordnungsermächtigung gewählt. Und für die Überprüfung von Rechtsverordnungen steht nunmal der direkte Weg zum OVG offen. Im Gegensatz dazu ist der Rechtsweg bei formellen Gesetzen länger, da nur das Verfassungsgericht diesbezüglich eine Normverwerfungskompetenz besitzt.

Warten wir ab, was die Verordnung dann im Einzelnen regelt und inwiefern dieses Konstrukt hierdurch angreifbar wird.

Was den §36a NBesG betrifft: Hier empfehle ich mal die grundsätzlichen Ausführungen von Sven zur Amtsangemessenen Alimentation zu lesen.

« Last Edit: 03.07.2024 21:37 von HochlebederVorgang »

Grandia

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Diese habe ich alle gelesen und gehe da vollkommen mit. Das bedeutet doch aber alles nichts, wenn unsere Gesetzgeber das nicht genauso sehen und es Jahre dauert, bis was vom BverG als amtsunangemessen angesehen wird.
Ich bin ja nicht für diesen Familienergänzungszuschlag, allerdings ist das nunmal auf mittelfristige Sicht, dass womit ich persönlich rechne und arbeiten kann. Ich stütze mich ungern auf eventuelle Rechtsprechungen nach x Jahren.

HochlebederVorgang

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Mit dem Ergänzungszuschlag kann man gerüchteweise bereits ab A 10 überhaupt nicht leben, weil man ihn nämlich nicht bekommen wird.

Dass das Gesetz hier überhaupt Richterinnen und Richter nennt, ist schlichtweg eine Unverschämtheit. Dieser Kreis wird niemals in den Genuss dieses Zuschlages kommen. Was am Ende neben vieler anderer Probleme eine komplette Einschmelzung der internen Abstände zwischen den Besoldungsgruppen bedeutet. Als höherer Dienst mit mehreren Kindern, werde ich den Zuschlag ebenfalls nicht erhalten.

Deshalb bin ich gespannt, auf die Bescheidung meiner Widersprüche.

Aufgrund der Gesamtkonstellation wird es der Regierung nicht möglich sein, eine rechtgemäße Verordnung zu
§ 36a NBesG zu erlassen. Ohne diese kann das NLBV aber § 36 NBesG praktisch nicht umsetzen.

Ich gehe fest davon aus, dass das OVG diese Verordnung in Kürze kippen wird. Eine rechtgemäße Neufassung ist der Regierung quasi nicht möglich. Für den Gesetzgeber tritt damit der worst-case ein. Man ist mittlerweile jahrzehntelang herumgeeiert, hat eine offensichtlich verfassungswidrige Lösung verabschiedet und steht dann öffentlichkeitswirksam mit einem Scherbenhaufen da und hat in juristischer Hinsicht den Offenbarungseid geleistet. Der verfassungswidrige Zustand wird natürlich weiterbestehen, nur wird man sich nicht mehr verstecken können. Das OVG wird hier klare Worte finden. Für zukünftige Lösungen wird der Gestaltungsspielraum erheblich enger sein.

Ich sehe das Ganze optimistisch und würde nicht damit rechnen, dass man mit dieser Lösung lange "arbeiten" kann.




Grandia

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Ich bin ebenfalls im höheren Dienst, A13/6, 3 Kinder und bekomme den Zuschlag zumindest für das dritte Kind, weil dieses unabhängig von der Besoldung ist, sondern einfach zugesteht, dass das dritte Kind mit dem Zuschlag für eben dieses Kind noch nicht amtsangemessen ist.
Ich frage mich, warum, der Familienzuschlag da nicht einfach angehoben wird? Wahrscheinlich, weil meine Amtszulage die Ergänzung nicht absenken könnte. Dreckige Trickserei an dieser Stelle.

HochlebederVorgang

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Das gilt aber auch nur für Alleinverdiener! Der Regelfall wird aber der sein, wie auch indirekt vom Minister zuvor geäußert: Die Beamten im höheren Dienst verdienen ja genug.

Es geschieht hier eine Besoldung nach Bedarf und nicht nach Amtsangemessenheit. Das ist ein Bild, in dem ich mich persönlich nicht wiederfinde. Ich erwarte eine Besoldung, die sowohl meine Ausbildung, den Status meines Amtes als auch meine Verantwortung hinreichend wiederspiegelt.

Hier werden insbesondere Akademiker (die zumindest in meinem Umfeld idR auch mit Akademikern verheiratet sind und beide zusammen mindestens zu 150% ihre Kraft - mittlerweile Frage ich mich warumauchimmer - dem Staat widmen) direkt vors Schienbein getreten.

Insoweit wird es mir ein persönliches Anliegen sein, diese RVO zu Fall zu bringen  :D




Schlüüü

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Wusste auch nicht, dass aufgenommene Kinder (für die man Kindergeld bezieht) keine Wohnkosten, Strom, Essen etc. benötigen und somit nicht berücksichtigt werden. Ganz großes Kino aus Nds.