Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[NI] Niedersächsische Familienergänzungszuschlagsverordnung
Grandia:
Die Grundversorgung stellt das Minimum für Bürgergeldempfänger dar. Das Minimum der Beamten ist per Definition Das Minimum der Bürgergeldempfänger + 15%. 4 köpfige Familie vorausgesetzt für den Vergleich.
Warum sollten Hinzuverdienste der Bürgergeldempfänger Einfluss auf das Minimum der Beamten haben? Damit der am niedrigsten besoldete Alleinverdiener mit Frau und 2 Kindern NIEMALS weniger haben kann als der vergleichbare Bürgergeldempfänger, weil er hinzuverdienen darf.
Im Umkehrschluss müssten genau diese Beamten monatlich 384€ Netto zusätzlich mehr bekommen.
Goldene Vier:
Hier die aktuelle Verkündung
https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/landesregierung-beschliesst-verordnung-zur-gewahrung-eines-familienerganzungszuschlags-233489.html
Grandia:
Ich bin gespannt, ob der Referentenentwurf 1 zu 1 übernommen wurde. Das sollte dann ja bald im NBesG eingegliedert werden.
Grandia:
Mit Vorlage zur Erklärung ganz unten:
https://www.nlbv.niedersachsen.de/startseite/bezuge_versorgung/besoldung/familienerganzungszuschlag/hinweise-zu-den-anspruchsvoraussetzungen-zur-zahlung-des-familienerganzungszuschlags-233421.html
HochlebederVorgang:
Ich muss mich doch wieder zurückmelden...
Diese Verordnung ist eine Totgeburt und wird hoffentlich dem OVG zeitnah vorgelegt werden.
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