Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[NI] Niedersächsische Familienergänzungszuschlagsverordnung
Grandia:
Diese habe ich alle gelesen und gehe da vollkommen mit. Das bedeutet doch aber alles nichts, wenn unsere Gesetzgeber das nicht genauso sehen und es Jahre dauert, bis was vom BverG als amtsunangemessen angesehen wird.
Ich bin ja nicht für diesen Familienergänzungszuschlag, allerdings ist das nunmal auf mittelfristige Sicht, dass womit ich persönlich rechne und arbeiten kann. Ich stütze mich ungern auf eventuelle Rechtsprechungen nach x Jahren.
HochlebederVorgang:
Mit dem Ergänzungszuschlag kann man gerüchteweise bereits ab A 10 überhaupt nicht leben, weil man ihn nämlich nicht bekommen wird.
Dass das Gesetz hier überhaupt Richterinnen und Richter nennt, ist schlichtweg eine Unverschämtheit. Dieser Kreis wird niemals in den Genuss dieses Zuschlages kommen. Was am Ende neben vieler anderer Probleme eine komplette Einschmelzung der internen Abstände zwischen den Besoldungsgruppen bedeutet. Als höherer Dienst mit mehreren Kindern, werde ich den Zuschlag ebenfalls nicht erhalten.
Deshalb bin ich gespannt, auf die Bescheidung meiner Widersprüche.
Aufgrund der Gesamtkonstellation wird es der Regierung nicht möglich sein, eine rechtgemäße Verordnung zu
§ 36a NBesG zu erlassen. Ohne diese kann das NLBV aber § 36 NBesG praktisch nicht umsetzen.
Ich gehe fest davon aus, dass das OVG diese Verordnung in Kürze kippen wird. Eine rechtgemäße Neufassung ist der Regierung quasi nicht möglich. Für den Gesetzgeber tritt damit der worst-case ein. Man ist mittlerweile jahrzehntelang herumgeeiert, hat eine offensichtlich verfassungswidrige Lösung verabschiedet und steht dann öffentlichkeitswirksam mit einem Scherbenhaufen da und hat in juristischer Hinsicht den Offenbarungseid geleistet. Der verfassungswidrige Zustand wird natürlich weiterbestehen, nur wird man sich nicht mehr verstecken können. Das OVG wird hier klare Worte finden. Für zukünftige Lösungen wird der Gestaltungsspielraum erheblich enger sein.
Ich sehe das Ganze optimistisch und würde nicht damit rechnen, dass man mit dieser Lösung lange "arbeiten" kann.
Grandia:
Ich bin ebenfalls im höheren Dienst, A13/6, 3 Kinder und bekomme den Zuschlag zumindest für das dritte Kind, weil dieses unabhängig von der Besoldung ist, sondern einfach zugesteht, dass das dritte Kind mit dem Zuschlag für eben dieses Kind noch nicht amtsangemessen ist.
Ich frage mich, warum, der Familienzuschlag da nicht einfach angehoben wird? Wahrscheinlich, weil meine Amtszulage die Ergänzung nicht absenken könnte. Dreckige Trickserei an dieser Stelle.
HochlebederVorgang:
Das gilt aber auch nur für Alleinverdiener! Der Regelfall wird aber der sein, wie auch indirekt vom Minister zuvor geäußert: Die Beamten im höheren Dienst verdienen ja genug.
Es geschieht hier eine Besoldung nach Bedarf und nicht nach Amtsangemessenheit. Das ist ein Bild, in dem ich mich persönlich nicht wiederfinde. Ich erwarte eine Besoldung, die sowohl meine Ausbildung, den Status meines Amtes als auch meine Verantwortung hinreichend wiederspiegelt.
Hier werden insbesondere Akademiker (die zumindest in meinem Umfeld idR auch mit Akademikern verheiratet sind und beide zusammen mindestens zu 150% ihre Kraft - mittlerweile Frage ich mich warumauchimmer - dem Staat widmen) direkt vors Schienbein getreten.
Insoweit wird es mir ein persönliches Anliegen sein, diese RVO zu Fall zu bringen :D
Schlüüü:
Wusste auch nicht, dass aufgenommene Kinder (für die man Kindergeld bezieht) keine Wohnkosten, Strom, Essen etc. benötigen und somit nicht berücksichtigt werden. Ganz großes Kino aus Nds.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version