Autor Thema: [NI] Niedersächsische Familienergänzungszuschlagsverordnung  (Read 27790 times)

hleb1981

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Ich bin zu blöd um die Regelung zu verstehen.
Bin im Sommer 22 aus BaWü nach Niedersachsen gewechselt. "Die Regelung in BaWü ist deutlich besser"

Erstens verstehe ich nicht warum man den Verdienst des Ehepartners einbezieht. Meine Frau hat vor 2 Wochen ihre Ausbildung zur Erzieherin abgeschlossen und arbeitet seitdem in Teilzeit 30h/Woche. Bei Steuerklasse V.
Ich schätze das sie dadurch grob auf 1500€ Netto im Monat kommen wird, somit bin ich für den Sonderzuschlag raus!!!?

Je nachdem wie hoch der Zuschlag (bin A8/8) 4 Kinder ausfällt, würde es sich ja ggf. gar nicht so viel nehmen wenn meine Frau nicht arbeiten würde? Bzw. dürfte man die Differenz nicht ins Verhältnis zu den gearbeiteten Stunden (hier grob 120h/Monat) setzen. Natürlich gibt es auch Vorteile bezüglich der Rente, aber aktuell würde ich dann denken der Arbeitende wird hier "bestraft"!!!

clarion

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hleb1981, Du bist einer von etlichen Beispielen, die die Widersinnigkeit und die mittelbare Geschlechterdiskriminierung durch die Familienergänzungszuschläge belegt.

Malkav

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Erstens verstehe ich nicht warum man den Verdienst des Ehepartners einbezieht.
Weil es die Regelung komplizierter macht. Aus den eRfahrungen im Sozialrecht haben Politiker gelernt, dass eine Leistung immer günstiger wird, je komplizierter sie zu beantragen ist. Und als zusätzlicher Bonus sinkt auch noch die Zahl der materiell Berechtigten.

Je nachdem wie hoch der Zuschlag (bin A8/8) 4 Kinder ausfällt, würde es sich ja ggf. gar nicht so viel nehmen wenn meine Frau nicht arbeiten würde? [... A]ktuell würde ich dann denken der Arbeitende wird hier "bestraft"!!!
Und exakt aus diesem Grund wird das ganze Konzept seit 2022 als "Herdprämie" bezeichnet. Insbesondere, wenn durch die Arbeitsaufgabe des Partners auch noch Kinderbetreuungskosten und hohe Fahrtkosten wegfallen, kann die Arbeitsaufgabe sogar zu einem Nettoplus in der Haushaltskasse führen.

Dies ist weder für den Partner (meist Frauen) aus Gründen der wirtschaftlichen Gleichberechtigung, noch für die Kinder (kein Kita-Besuch bis zur Einschulung?) eine sonderlich gute Idee. Trotzdem wird diese Konstellation durch einen grünen (!!!) Finanzminister finanziell gefördert.

Man müsste sich mal vorstellen die CSU hätte sowas (ohne BVerfG-Entscheidungen) im Jahr 2014 vorgeschlagen. Die SPD/Grünen/Linken/FDP wären (mMn berechtigterweise) verbal Amok gelaufen und hätten den handelnden Akteuren ein absolut reaktionäres Familienbild attestiert.

hleb1981

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Danke  ;D

In BW habe ich nach Erhöhung des Zuschlags zwei Nachzahlungen (15.000 und knapp 10.000) bekommen, ohne das ich dort Verdienstbescheinigungen meiner Frau oder Steuerbescheide einsenden musste.
Das neue Gesetz kam raus und das LBV BW hat automatisch erstmals geprüft und im Nachgang noch Rückwirkend für alle die einen Widerspruch eingelegt hatten für die vorangegangenen Jahre. Fertig.
Man mag es kaum glauben das lief dann alles automatisch, das LBV hat mich kontaktiert und nicht ich musste nochmals einen Antrag stellen.

Quatsch das jedes Bundesland da ihr eigenes "Süppchen" kocht.

08154711BW

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@hleb1981: Ich muss dich was Ba-Wü angeht leider enttäuschen. Auch hier ist ein Gesetzentwurf auf dem Weg um ein fiktives Partnereinkommen anzurechen und seit der letzten Tarifverhandlung entwickelt sich Ba-Wü leider eher rückschrittlich und versucht genau wie Niedersachsen durch Zuschläge oder Sonderzahlungen etc. auf dem Rücken der Beamten zu sparen wo es nur geht. Von der Arbeitszeit mal ganz abgesehen.
Mit wäre lieber, man würde sich an BL wie Sachsen orientieren, die vorausschauend agieren und wissen, dass sie nicht angemessen Alimentieren.

Malkav

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Mit wäre lieber, man würde sich an BL wie Sachsen orientieren, die vorausschauend agieren und wissen, dass sie nicht angemessen Alimentieren.

Ich stimme dir da sogar zu ... trotzdem traurig, wie niedirg unsere Ansprüche mittlerweile sind. Wir heben schon lobend hervor, wenn ein BL (siehe Hessen und Saarland) wenigstens einsieht, dass es das Grundgesetz bricht  ;)

Grandia

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Das Problem ist, dass "amtsangemessen" keine Rolle mehr spielt. Die Definition ist im Umbruch. Würde es rein nach dem Amt gehen, dann müsste die möglichst niedrigste niedrigste Besoldung eines Beamten bei Bürgergeld + 15% liegen. Unabhängig davon ob verheiratet oder 1 bis 2 Kinder. Denn: Das BverG sagt, dass ein alleinverdienender Beamter mir seiner Besoldung im Grunde nach fähig sein sollte eine 4-köpfige Familie abzudecken, dann sind alle Konstellationen von Single bis 4-köpfige Familie in einer amtsangemessenen Alimentation enthalten. Alle weiteren Kinder sind gesondert zu betrachten, ab dem 3. Kind der Mehraufwand nicht durch die Grundbesoldung abzudecken ist.
Hier liegt ja schon der Fehler der BL: Statt höherer Grundbesoldung werden Familienzulagen schon für die Ehe und Kinder angelegt, weil eine höhere Grundbesoldung zu teuer wird, betrachtet man die Pension.
Ich kann nicht verstehen, dass das BverG das nicht schneller einsacken kann. Vermutlich wird das so lange ausgelebt bis das System keine Beamten mehr hat oder diese keine Arbeit mehr leisten.

HochlebederVorgang

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Hat einer die Verordnung vorliegen mittlerweile?

Es driftet ja sonst wieder ab hier. Was alles nicht passt und wie es sein sollte wissen wir doch mittlerweile alle. Spannend ist doch, was man mit etwaigen Rechtsbehelfen erreichen könnte.

Wir haben hier den Sonderfall, dass ein Bestandteil der Besoldung nicht nur per Gesetz, sondern teilweise per RVO geregelt ist. Insoweit wäre es eine interessante Frage, was man über 47 VwGO erreichen kann.

Firefighter78

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Moin!
Ich habe jetzt die "Erklärung zum Familienergänzungszuschlag" ausgefüllt und bei meiner Bezügestelle eingereicht. Bin mal gespannt, wie es weiter geht. Hat hier schon jemand den Antrag gestellt und Antwort bekommen?

Tyrion

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Das wird noch etwas dauern. Die Verordnung ist heute erst verkündet worden und die Vorlagen für die Bezügestellen für die Bearbeitung werden erst noch erstellt.  https://www.verkuendung-niedersachsen.de/api/ndsgvbl/2024/61/0/nds-gvbl-2024-61.pdf

heikre

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Der DGB hatte Ende Juni seine Stellungnahme veröffentlicht.
https://niedersachsen.dgb.de/++co++41716e20-3453-11ef-9dc5-fd62a30e2298
Dass diese an irgendeiner Stelle Gehör gefunden hat, lässt sich leider nirgendwo im Verkündungsblatt feststellen. Das war aber auch nicht zu erwarten. Es bleibt uns allen daher alleine der Rechtsweg. An alles andere habe ich den Glauben verloren. Und dass der Rechtsweg steinig und zeitaufwendig ist, sehen wir seit Jahrzehnten :(

Goldene Vier

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Hier mal eine Stellungnahme zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Beihilfe in Baden Württemberg, verbunden mit allgemeinen Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichtes zur Angemessenheit der Alimentation, aber auch im Konkreten zu Kürzungen der Besoldung sowie der Regelung mittels RVO und insoweit auf Seite 11 unter IV. auch zur VO des Landes Niedersachsen

https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2024/07/Betrachtung-von-BVerwG-5-C-5.22-21.07.24.pdf

Marco Lorenz

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Gibt es noch weiter Stellungnahmen aus der Verbandsbeteiligung und das in der Stellungnahme des DGB angesprochene Gutachten des Dr. Torsten Schwan vom 11.01.2024 irgendwo zum Nachlesen?

Gerade die Höhe der Beträge ist hier in Nds. auffallend niedrig, vor allem unter dem Hintergrund, das Bremen die Familienergänzungszuschläge rückwirkend zum 01.01.2024 noch einmal deutlich erhöht und zwar auf 375,00 € pro Kind für das erste bis dritte Kind sowie auf 385,00 € pro Kind ab dem 4. Kind.

Kirk40

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Moin in die Runde,

wie sieht das eigentlich mit Alleinerziehenden aus ? Ich habe diesbezüglich überhaupt nichts gefunden.

Kirk40

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Moin, Moin

habe heute meine Erklärung zum Familienergänzungszuschlag abgegeben. Gibt es schon Erfahrungswerte hinsichtlich der Bearbeitsdauer und Bescheidung ?