Das Problem ist, dass "amtsangemessen" keine Rolle mehr spielt. Die Definition ist im Umbruch. Würde es rein nach dem Amt gehen, dann müsste die möglichst niedrigste niedrigste Besoldung eines Beamten bei Bürgergeld + 15% liegen. Unabhängig davon ob verheiratet oder 1 bis 2 Kinder. Denn: Das BverG sagt, dass ein alleinverdienender Beamter mir seiner Besoldung im Grunde nach fähig sein sollte eine 4-köpfige Familie abzudecken, dann sind alle Konstellationen von Single bis 4-köpfige Familie in einer amtsangemessenen Alimentation enthalten. Alle weiteren Kinder sind gesondert zu betrachten, ab dem 3. Kind der Mehraufwand nicht durch die Grundbesoldung abzudecken ist.
Hier liegt ja schon der Fehler der BL: Statt höherer Grundbesoldung werden Familienzulagen schon für die Ehe und Kinder angelegt, weil eine höhere Grundbesoldung zu teuer wird, betrachtet man die Pension.
Ich kann nicht verstehen, dass das BverG das nicht schneller einsacken kann. Vermutlich wird das so lange ausgelebt bis das System keine Beamten mehr hat oder diese keine Arbeit mehr leisten.