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[NI] Niedersächsische Familienergänzungszuschlagsverordnung
hleb1981:
Ich bin zu blöd um die Regelung zu verstehen.
Bin im Sommer 22 aus BaWü nach Niedersachsen gewechselt. "Die Regelung in BaWü ist deutlich besser"
Erstens verstehe ich nicht warum man den Verdienst des Ehepartners einbezieht. Meine Frau hat vor 2 Wochen ihre Ausbildung zur Erzieherin abgeschlossen und arbeitet seitdem in Teilzeit 30h/Woche. Bei Steuerklasse V.
Ich schätze das sie dadurch grob auf 1500€ Netto im Monat kommen wird, somit bin ich für den Sonderzuschlag raus!!!?
Je nachdem wie hoch der Zuschlag (bin A8/8) 4 Kinder ausfällt, würde es sich ja ggf. gar nicht so viel nehmen wenn meine Frau nicht arbeiten würde? Bzw. dürfte man die Differenz nicht ins Verhältnis zu den gearbeiteten Stunden (hier grob 120h/Monat) setzen. Natürlich gibt es auch Vorteile bezüglich der Rente, aber aktuell würde ich dann denken der Arbeitende wird hier "bestraft"!!!
clarion:
hleb1981, Du bist einer von etlichen Beispielen, die die Widersinnigkeit und die mittelbare Geschlechterdiskriminierung durch die Familienergänzungszuschläge belegt.
Malkav:
--- Zitat von: hleb1981 am 05.07.2024 09:07 ---Erstens verstehe ich nicht warum man den Verdienst des Ehepartners einbezieht.
--- End quote ---
Weil es die Regelung komplizierter macht. Aus den eRfahrungen im Sozialrecht haben Politiker gelernt, dass eine Leistung immer günstiger wird, je komplizierter sie zu beantragen ist. Und als zusätzlicher Bonus sinkt auch noch die Zahl der materiell Berechtigten.
--- Zitat von: hleb1981 am 05.07.2024 09:07 ---Je nachdem wie hoch der Zuschlag (bin A8/8) 4 Kinder ausfällt, würde es sich ja ggf. gar nicht so viel nehmen wenn meine Frau nicht arbeiten würde? [... A]ktuell würde ich dann denken der Arbeitende wird hier "bestraft"!!!
--- End quote ---
Und exakt aus diesem Grund wird das ganze Konzept seit 2022 als "Herdprämie" bezeichnet. Insbesondere, wenn durch die Arbeitsaufgabe des Partners auch noch Kinderbetreuungskosten und hohe Fahrtkosten wegfallen, kann die Arbeitsaufgabe sogar zu einem Nettoplus in der Haushaltskasse führen.
Dies ist weder für den Partner (meist Frauen) aus Gründen der wirtschaftlichen Gleichberechtigung, noch für die Kinder (kein Kita-Besuch bis zur Einschulung?) eine sonderlich gute Idee. Trotzdem wird diese Konstellation durch einen grünen (!!!) Finanzminister finanziell gefördert.
Man müsste sich mal vorstellen die CSU hätte sowas (ohne BVerfG-Entscheidungen) im Jahr 2014 vorgeschlagen. Die SPD/Grünen/Linken/FDP wären (mMn berechtigterweise) verbal Amok gelaufen und hätten den handelnden Akteuren ein absolut reaktionäres Familienbild attestiert.
hleb1981:
Danke ;D
In BW habe ich nach Erhöhung des Zuschlags zwei Nachzahlungen (15.000 und knapp 10.000) bekommen, ohne das ich dort Verdienstbescheinigungen meiner Frau oder Steuerbescheide einsenden musste.
Das neue Gesetz kam raus und das LBV BW hat automatisch erstmals geprüft und im Nachgang noch Rückwirkend für alle die einen Widerspruch eingelegt hatten für die vorangegangenen Jahre. Fertig.
Man mag es kaum glauben das lief dann alles automatisch, das LBV hat mich kontaktiert und nicht ich musste nochmals einen Antrag stellen.
Quatsch das jedes Bundesland da ihr eigenes "Süppchen" kocht.
08154711BW:
@hleb1981: Ich muss dich was Ba-Wü angeht leider enttäuschen. Auch hier ist ein Gesetzentwurf auf dem Weg um ein fiktives Partnereinkommen anzurechen und seit der letzten Tarifverhandlung entwickelt sich Ba-Wü leider eher rückschrittlich und versucht genau wie Niedersachsen durch Zuschläge oder Sonderzahlungen etc. auf dem Rücken der Beamten zu sparen wo es nur geht. Von der Arbeitszeit mal ganz abgesehen.
Mit wäre lieber, man würde sich an BL wie Sachsen orientieren, die vorausschauend agieren und wissen, dass sie nicht angemessen Alimentieren.
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