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[NI] Niedersächsische Familienergänzungszuschlagsverordnung

<< < (18/30) > >>

justilegal:
Naja, bevor sich das OVG damit beschäftigen darf, müssten die VG‘s erstmal entscheiden (wollen). Unser Verfahren liegt seit mehr als drei Jahren da eigentlich nur rum. Jährlich gibt’s ne Sachstandsanfrage ans NLBV. Die antworten mit dem Antrag auf Ruhendstellung. Das wollen wir nicht. Trotzdem tut sich da gar nichts…

Marco Lorenz:
Für eine Normenkontrollklage gegen die VO ist m. E. direkt das OVG zuständig.

HochlebederVorgang:
Genau, und vor allem muss hier keiner warten!!!

Die Antragsbefugnis sollte in der Regel unproblematisch sein. Da muss man keinen Antrag auf Familienergänzungszuschlag stellen, der abgelehnt wird. Maßgeblich ist, ob man von der Norm allgemein
betroffen ist. Ich würde sogar soweit gehen, dass man als Beamter generell über das Abstandsgebot von der VO betroffen ist. An die Zulässigkeit des Antrags sind m.E. keine besonderen Hürden zu stellen. Natürlich ist es sicherer, wenn man auch Kinder hat.

Inhalt von 47 VwGO ist die Überprüfung der VO auf Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht. Es geht hier nicht um die Verletzung individuellen Rechts.

Ich frage mich, wieso das Ding nicht schon beim OVG liegt.

Meine Kinder sind derzeit über meine Frau beim Bund. Hätte ich diesen Unsicherheitsfaktor nicht, hätte ich bereits losgelegt.

clarion:
Moin,

würde eine gemeinsame Aktion der niedersächsischen Beamten Sinn machen?

Ich lege seit 2017 jährlich Widerspruch ein. Bisher wurde immer ruhend gestellt. bei letzten Mal (für 2023) gab es aber keinen Verzicht auf Einrede der Verjährung mehr. Einen Bescheid habe ich nie bekommen, wohl aber Empfangsbestätigungen.

Marco Lorenz:
Hat eigentlich schon jemand die (Nach-)Zahlung des FEZ erhalten?

Ich bin aktuell noch auf der Suche nach einem guten Anwalt, um gegen die VO zu klagen. Parallel dazu bewerbe ich mich im benachbarten Bremen, da sind meine Familie und ich finanziell erheblich besser gestellt, als hier in Niedersachsen.

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